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Nachrang und Insolvenz
Nachrang, Durchsetzungssperre, Unbesichertheit, keine Bankeinlage und Teil-/Totalverlust.
Ihre Ansprüche auf Zinsen, Bonuszins und Rückzahlung sind nachrangig: Im Insolvenzverfahren oder bei Liquidation der Emittentin treten sie hinter die Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger und hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO genannten Forderungen zurück (AB Ziff. 2.2). Sie werden nur bedient, wenn danach noch Vermögen übrig ist. Es besteht das Risiko, dass Sie keine Zahlung erhalten. Schon vor einer Insolvenz sind Zahlungen ausgeschlossen, solange und soweit sie zu Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würden oder eine solche besteht (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, AB Ziff. 2.3). Es gibt keine Sicherheiten, keinen Garantiegeber und keine Einlagensicherung. Teil- oder Totalverlust ist möglich.
LC-Invest ist eine nachrangige, unbesicherte Schuldverschreibung – keine Bankeinlage und kein Festgeld. Es gibt keine Einlagensicherung und keinen Garantiegeber.
Warum das wichtig ist: Diese Regeln bestimmen, ob und wann Zahlungen überhaupt verlangt werden können.
Quelle: AB Ziff. 2.1–2.4; WIB Abschn. 1–2, 4Die Bestätigung erscheint, nachdem alle acht Kernfakten angezeigt wurden.