Zum Inhalt springen

Werbliche Produktinformation der Linden Concept Invest GmbH

Anleihe · ISIN DE000A351L99 · WKN A351L9

LC-Invest – Konditionen, Risiken und Unterlagen

LC-Invest ist eine nachrangige, unbesicherte Anleihe der Linden Concept Invest GmbH – keine Bankeinlage und kein Festgeld. 10,00 % p.a. sind ein vertraglicher Zins nach AB Ziff. 3.1, keine Renditeprognose; Zahlungen können wegen Nachrang und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre ausgeschlossen und dauerhaft nicht durchsetzbar sein. Teil- oder Totalverlust ist möglich.

Wertpapier-Informationsblatt: WIB (PDF), kostenlos und ohne Registrierung. Warnhinweis: Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Angebotsstatus: Öffentliches Angebot voraussichtlich bis 31.12.2026; eine Verkürzung, insbesondere bei Vollplatzierung, bleibt vorbehalten. Aktuelle Zeichnungsmöglichkeit und Annahme sind nicht zugesagt.Kein aktuell verifizierter Zeichnungsstatus veröffentlicht.

1 · Konditionen

Konditionen von LC-Invest

Werbliche Produktinformation der Linden Concept Invest GmbH

Angebotsstatus: Öffentliches Angebot voraussichtlich bis 31.12.2026; eine Verkürzung, insbesondere bei Vollplatzierung, bleibt vorbehalten. Aktuelle Zeichnungsmöglichkeit und Annahme sind nicht zugesagt.

Nachrangige, unbesicherte Anleihe – keine Bankeinlage, kein FestgeldTotalverlust möglich

LC-Invest · ISIN DE000A351L99

Der Link garantiert weder Annahme noch Zuteilung.

Emittentin
Emittentin und alleinige Schuldnerin der Zahlungsansprüche ist die Linden Concept Invest GmbH. Ihre Forderung richtet sich ausschließlich gegen die Emittentin.Quelle: WIB Abschn. 2–3; AB Präambel/Ziff. 1
Kupon
10,00 % p.a. sind ein vertraglicher Zins auf den ausstehenden Nennbetrag nach AB Ziff. 3.1, keine Rendite- oder Bonitätsprognose. Zins, Bonuszins und Rückzahlung sind nachrangig; Zahlungen können wegen der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auch vor Insolvenz ausgeschlossen und dauerhaft nicht durchsetzbar sein. Die Anleihe ist unbesichert, hat keinen Garantiegeber; Teil- oder Totalverlust ist möglich.Quelle: AB Ziff. 2, 3.1; WIB Abschn. 2, 4
Laufzeit
Reguläre Laufzeit bis 31.12.2031. Die Emittentin kann die Laufzeit einmal durch Bekanntmachung mindestens drei Monate vor Laufzeitende bis 31.12.2033 verlängern. Sie kann außerdem jederzeit ganz oder teilweise mit 14 Tagen zum Monatsende kündigen und zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen und Bonuszins zurückzahlen; jeweils vorbehaltlich AB Ziff. 2. Anleger können nicht ordentlich kündigen.Quelle: WIB Abschn. 2; AB Ziff. 2, 4.1, 8
Betrag und Stückzinsen
Sie zeichnen in Schritten von 500 EUR Nennbetrag. Zusätzlich fallen laut WIB grundsätzlich Stückzinsen an, die die Emittentin berechnet. Den verbindlichen Gesamtbetrag sehen Sie erst im personalisierten Zeichnungsschein – vor jeder Zahlung. Registrierung und Zeichnungsschein bedeuten keine Reservierung, Annahme oder Zuteilung; der Vertrag kommt erst mit Annahme durch die Emittentin nach vollständigem Zahlungseingang zustande.Quelle: WIB Abschn. 2, 7, 8; AB Ziff. 3.1, 3.5
Fundingschwelle
Auflösende Bedingung: Werden bis einschließlich 30.06.2027 nicht mindestens 250.000 EUR Anleihekapital auf dem Konto der Emittentin eingeworben, endet der Erwerb. Die Emittentin zahlt das eingezahlte Anleihekapital ohne Abzug unverzüglich zurück (AB Ziff. 9). Das ist keine Einlagensicherung und schützt nicht nach Erreichen der Schwelle.Quelle: AB Ziff. 9; WIB Abschn. 2
Mittelverwendung
Gemischter Blind Pool; keine Projektzuordnung, keine feste Quote, keine konkreten Projekte zum WIB-Datum.Quelle: WIB Abschn. 3–4, 9

Kernfakten mit Fundstelle

Emittentin und Forderung
Emittentin und alleinige Schuldnerin der Zahlungsansprüche ist die Linden Concept Invest GmbH.Quelle: WIB Abschn. 2–3; AB Präambel/Ziff. 1 · LC-F01
Produktart
Nachrangige, unbesicherte Inhaberschuldverschreibung als elektronisches Kryptowertpapier.Quelle: WIB Abschn. 1–2; AB Präambel · LC-F02
Nennbetrag und Erwerbspreis
Mindestnennbetrag 500 EUR (1 Schuldverschreibung). Weil die Laufzeit am 01.01.2026 begonnen hat, sind laut WIB bei Erwerb grundsätzlich zusätzlich Stückzinsen zu zahlen; die Emittentin berechnet sie. Den verbindlichen Gesamtbetrag (Nennbetrag zuzüglich Stückzinsen) sehen Sie vor jeder Zahlung im personalisierten Zeichnungsschein.Quelle: WIB Abschn. 2 (Zinsen/Stückzinsen), 7 (Kosten), 8 (Erwerbspreis); AB Ziff. 3.1, 3.5 · LC-F03
Emissionsvolumen
Bis zu 8,0 Mio. EUR bzw. bis zu 16.000 Schuldverschreibungen.Quelle: WIB Abschn. 2, 8 · LC-F04
Kupon
10,00 % p.a. vertraglicher Zins auf den ausstehenden Nennbetrag nach AB Ziff. 3.1.Quelle: AB Ziff. 3.1; WIB Abschn. 2 · LC-F05
Zahlungsgrenze
Zins, Bonuszins und Rückzahlung unterliegen Nachrang und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre; Zahlungen können bereits vor Insolvenz ausgeschlossen und dauerhaft nicht durchsetzbar sein.Quelle: WIB Abschn. 2, 4; AB Ziff. 2.2–2.3 · LC-F06
Laufzeit und Rechte
Reguläre Laufzeit bis 31.12.2031. Die Emittentin kann die Laufzeit einmal durch Bekanntmachung mindestens drei Monate vor Laufzeitende bis 31.12.2033 verlängern. Sie kann außerdem jederzeit ganz oder teilweise mit 14 Tagen zum Monatsende kündigen und zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen und Bonuszins zurückzahlen; jeweils vorbehaltlich AB Ziff. 2. Anleger können nicht ordentlich kündigen. Hinweis zur Dokumentenlage: WIB (Abschn. 2) und Anleihebedingungen (Ziff. 4.1) nennen als Ende einer einmaligen Verlängerung den 31.12.2033. Die Verbraucherinformationen nennen in Ziff. 1.2.3 an dieser Stelle den 31.12.2031. Bitte lesen Sie alle drei Unterlagen; Fragen beantworten wir unter invest@lindenconcept.com.Quelle: WIB Abschn. 2; AB Ziff. 2, 4.1, 7–8 · LC-F07
Fundingschwelle
Werden bis einschließlich 30.06.2027 nicht mindestens 250.000 EUR Anleihekapital auf dem Konto der Emittentin eingeworben, endet der Erwerb auflösend; eingezahltes Anleihekapital wird ohne Abzug unverzüglich zurückgezahlt.Quelle: WIB Abschn. 2; AB Ziff. 9 · LC-F08
Mittelverwendung
Geplanter Nettoemissionserlös für einen gemischten Blind Pool: Immobilienprojekte, Immobilienprojektgesellschaften und Startup-Beteiligungen; konkrete Investitionen standen zum WIB-Datum nicht fest.Quelle: WIB Abschn. 3–4, 9 · LC-F09
Warnhinweis
Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.Quelle: WIB-Kopf · LC-F10
Keine Bankeinlage
LC-Invest ist eine nachrangige, unbesicherte Schuldverschreibung – keine Bankeinlage und kein Festgeld. Es gibt keine Einlagensicherung und keinen Garantiegeber.Quelle: WIB Abschn. 1–2, 4; AB Ziff. 2.1 · LC-F11
Insolvenz / Liquidation
Ihre Ansprüche auf Zinsen, Bonuszins und Rückzahlung sind nachrangig: Im Insolvenzverfahren oder bei Liquidation der Emittentin treten sie hinter die Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger und hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO genannten Forderungen zurück (AB Ziff. 2.2). Sie werden nur bedient, wenn danach noch Vermögen übrig ist. Es besteht das Risiko, dass Sie keine Zahlung erhalten. Schon vor einer Insolvenz sind Zahlungen ausgeschlossen, solange und soweit sie zu Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würden oder eine solche besteht (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, AB Ziff. 2.3). Es gibt keine Sicherheiten, keinen Garantiegeber und keine Einlagensicherung. Teil- oder Totalverlust ist möglich.Quelle: AB Ziff. 2.2–2.4; WIB Abschn. 4 · LC-F12
Form des Wertpapiers
Elektronisches Wertpapier in Einzeleintragung im Kryptowertpapierregister. Die Emittentin darf die elektronische Begebung jederzeit ohne Zustimmung der Anleger durch ein inhaltsgleiches, mittels Urkunde begebenes Wertpapier ersetzen und die registerführende Stelle wechseln.Quelle: AB Ziff. 1.2; WIB Abschn. 2–3 · LC-F13
Handelbarkeit
Laut WIB ist weder eine Einbeziehung in einen organisierten Markt noch in den Freiverkehr geplant. Es gibt keinen garantierten Käufer und keinen garantierten Preis.Quelle: WIB Abschn. 2, 4 (Risiko eingeschränkter Veräußerbarkeit) · LC-F14
Bekanntmachungen / Änderungen
Rechtlich maßgebliche Bekanntmachungen erfolgen im Bundesanzeiger; zusätzlich sind Mitteilungen in Textform direkt an Anleger möglich. Die Anleihebedingungen können nach dem Schuldverschreibungsgesetz durch Mehrheitsbeschluss der Anleger (Abstimmung ohne Versammlung) geändert werden. Diese Website ersetzt keine Bekanntmachung.Quelle: AB Ziff. 10.1–10.2, 11.1–11.2 · LC-F15
Vorlegungsfrist
Ansprüche auf Kapital und Zinsen müssen innerhalb eines Jahres nach Fälligkeit ausdrücklich unter Glaubhaftmachung der Berechtigung verlangt werden; sonst erlöschen sie. Nach rechtzeitiger Geltendmachung verjährt der Anspruch zwei Jahre nach Ende der Vorlegungsfrist.Quelle: AB Ziff. 12.3 · LC-F16

Zinsmechanik ohne Rechenbeispiel

Laut AB Ziff. 3.1 beträgt der vertragliche Zinssatz 10,00 % p.a. auf den ausstehenden Nennbetrag. Zinsen werden nach den Anleihebedingungen berechnet; wann sie fällig werden, regeln WIB und AB Ziff. 3.4 – diese Seite nennt keine Zahlungstermine. Bei Erwerb nach Laufzeitbeginn sind laut WIB grundsätzlich Stückzinsen zu zahlen, die die Emittentin berechnet. Der Bonuszins ist variabel und wird nicht berechnet. Zins, Bonuszins und Rückzahlung stehen unter Nachrang und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Die reguläre Laufzeit kann verlängert oder durch Emittentenkündigung vorzeitig beendet werden. Für konkrete Rechte und Berechnungen sind WIB und Anleihebedingungen maßgeblich.

Bonuszins bedeutet nicht, dass ein Anleger zusätzlich 30 % erhält. Die Schuldverschreibungen sind nur quotal an 30 % eines etwaigen, nach den Bedingungen ermittelten Jahresüberschusses beteiligt. Die Quote hängt auch von anderem gewinnberechtigten Kapital ab, kann null sein und wird nicht berechnet. Die Höhe berechnet die Emittentin; die Fälligkeit richtet sich nach WIB und AB Ziff. 3.2–3.4 und unterliegt Ziff. 2.

Diese Website bietet bewusst keinen Ertrags- oder Cashflow-Rechner an: Zahlungen hängen von Nachrang, Durchsetzungssperre, Laufzeitänderungen und dem variablen Bonuszins ab und lassen sich nicht seriös vorab beziffern.

Quelle: AB Ziff. 2, 3.1–3.5, 4; WIB Abschn. 2

Zinsfälligkeit und Stückzinsen

Wann Zinsen und Bonuszins fällig werden, regeln WIB (Abschn. 2) und Anleihebedingungen (Ziff. 3.4); diese Website veröffentlicht keinen Zahlungsplan und keine Zahlungstermine.

Quelle: AB Ziff. 3.1–3.5

Betrag, Stückzinsen und nächster Schritt

Sie zeichnen in Schritten von 500 EUR Nennbetrag. Zusätzlich fallen laut WIB grundsätzlich Stückzinsen an, die die Emittentin berechnet. Den verbindlichen Gesamtbetrag sehen Sie erst im personalisierten Zeichnungsschein – vor jeder Zahlung. Registrierung und Zeichnungsschein bedeuten keine Reservierung, Annahme oder Zuteilung; der Vertrag kommt erst mit Annahme durch die Emittentin nach vollständigem Zahlungseingang zustande.

Quelle: WIB Abschn. 2, 7, 8; AB Ziff. 3.1, 3.5

Wovon Zins und Rückzahlung wirtschaftlich abhängen

Der 10,00-%-Zins ist ein vertraglicher Anspruch gegen die Emittentin, keine Beteiligung an einem einzelnen Projekt. Laut WIB hängt ihre wirtschaftliche Fähigkeit zu Zins, Bonuszins und Rückzahlung unter anderem von zukünftigen Ergebnissen geplanter Immobilieninvestitionen/-beteiligungen und Startup-Beteiligungen ab. Konkrete Investitionen standen zum WIB-Datum nicht fest; es gibt keine automatische Ertragsweiterleitung. Zins, Bonuszins und Rückzahlung sind nachrangig und können nach AB Ziff. 2 ausgeschlossen oder dauerhaft nicht durchsetzbar sein. Dies ist keine Aussage über aktuelle Erträge, Projekte oder Zahlungsfähigkeit.

Quelle: WIB Abschn. 2–4; AB Ziff. 2

Produktregister

Produktregister LC-Invest – Werte und Grenzen laut WIB und Anleihebedingungen
MerkmalAngabeQuelle und Grenze
Bezeichnung / KennungenLC-Invest · ISIN DE000A351L99 · WKN A351L9 · LEI der Emittentin 98450096LC2A75F18874WIB Abschn. 1; Kennungen sind keine Qualitäts-, Liquiditäts- oder Verfügbarkeitsaussage.
EmittentinLinden Concept Invest GmbH, Hauptstr. 3, 10827 Berlin, HRB 251019 B, vertreten durch Vladislav SchneiderWIB Abschn. 3; jede Änderung nur durch aktualisierten Entity-Snapshot.
Art und RegisterAuf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen als elektronisches Wertpapier; Einzeleintragung im Kryptowertpapierregister; LC-Token repräsentieren die EintragungWIB Abschn. 1–2; AB Ziff. 1.1–1.2. Kein Anlegeranspruch auf Urkunden oder Sammeleintragung; Formwechselrecht der Emittentin (Ersetzung durch inhaltsgleiche Urkunde ohne Zustimmung) und Wechsel der Registerstelle vorbehalten.
RegistertechnikCashlink Technologies GmbH als im WIB benannte registerführende Stelle; Polygon-Blockchain; pseudonymisierte Wallet-Zuordnung; Wechsel der Registerstelle vorbehaltenWIB Abschn. 2–3; keine Custody-, Prüf-, Recovery- oder Sicherheitszusage.
Verzinsung10,00 % p.a. ab 01.01.2026 bis zur Rückzahlung auf den ausstehenden Nennbetrag; act/act; Zinsberechnung durch die EmittentinAB Ziff. 3.1, 3.5. Vertraglicher Zins, keine Rendite- oder Bonitätsprognose; Zahlungen unterliegen Nachrang und Durchsetzungssperre (AB Ziff. 2).
Zinsfälligkeit / StückzinsenWann Zinsen und Bonuszins fällig werden, regeln WIB (Abschn. 2) und Anleihebedingungen (Ziff. 3.4); diese Website veröffentlicht keinen Zahlungsplan und keine Zahlungstermine. Bei Erwerb nach Laufzeitbeginn sind laut WIB grundsätzlich Stückzinsen zu zahlen, die die Emittentin berechnet.WIB Abschn. 2, 8; AB Ziff. 3.4, 3.5. WIB und Anleihebedingungen beschreiben den ersten Zinslauf nicht deckungsgleich; die Website nennt deshalb keine Zahlungstermine.
BonuszinsQuotale Beteiligung an 30 % eines etwaigen Jahresüberschusses; variabel, nicht garantiert und nicht öffentlich berechnet; Fälligkeit nur per Verweis auf WIB/ABAB Ziff. 3.2–3.4; variabel, kann null sein.
Rückzahlung / ZahlstelleZum Nennbetrag am ersten Geschäftstag nach Laufzeitende, vorbehaltlich AB Ziff. 2; Zahlstelle ist die EmittentinAB Ziff. 4.1, 5.1–5.2. Kein konkretes Rückzahlungsdatum wird wegen der Dokumentenakte öffentlich behauptet.
AnlegerkostenErwerbspreis = Nennbetrag zuzüglich der laut WIB grundsätzlich zu zahlenden Stückzinsen; laut WIB keine weiteren Kosten und Steuern durch die Emittentin in Rechnung gestellt; Blockchain-Transaktionskosten bei Übertragung möglichWIB Abschn. 7; keine Steuer- oder Gesamtkostengarantie.
Schutz / RechteUnbesichert, kein Garantiegeber, keine Einlagensicherung, keine Teilnahme-, Mitwirkungs- oder StimmrechteWIB Abschn. 2–4; AB Ziff. 2.
AnlegerkündigungKeine ordentliche Kündigung; außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund nach AB Ziff. 7 (bloße Vermögensverschlechterung genügt nicht; Erlöschen bei Heilung; bis zu 120 Tage Sperre bei angekündigten Sanierungsmaßnahmen; Erklärung in Textform)WIB Abschn. 2; AB Ziff. 7.1–7.3. Keine allgemeine Ausstiegszusage.
Angebot / ZeichnungBis zu 8,0 Mio. EUR / 16.000 Stück zu 500 EUR; öffentliche Zeichnung voraussichtlich 01.01.–31.12.2026, Verkürzung vorbehaltenWIB Abschn. 8. Den aktuellen Status zeigt ausschließlich die Statuszeile dieser Website.
VermittlungLaut WIB werden die Schuldverschreibungen durch einen gebundenen Vermittler im Namen, auf Rechnung und unter der Haftung der Effecta GmbH, Florstadt, vermittelt. Das WIB bezeichnet den Vermittler in Abschnitt 4 und 7 als Linden Concept GmbH und in Abschnitt 8 als LC Invest GmbH; Registrierung und Zeichnung erfolgen laut WIB Abschn. 8 über das Online-Portal invest.lindenconcept.com. Die für Ihre Zeichnung maßgeblichen Vermittler- und Kontoangaben enthalten die produktgebundenen Unterlagen im geschützten Prozess.WIB Abschn. 4 (Interessenkonflikte), 7, 8
Finanzinformationen„Zum Datum des WIB (Dokumentkopf: 06.02.2023) hatte die Emittentin laut WIB noch keinen Jahresabschluss erstellt.“ Keine Bonitätsaussage.WIB Abschn. 5 / § 4 Abs. 5 WpPG-Hinweise

2 · Laufzeit und Kündigung

Laufzeit, Kündigung, Widerruf und Fundingschwelle

Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Reguläre Laufzeit bis 31.12.2031. Die Emittentin kann die Laufzeit einmal durch Bekanntmachung mindestens drei Monate vor Laufzeitende bis 31.12.2033 verlängern. Sie kann außerdem jederzeit ganz oder teilweise mit 14 Tagen zum Monatsende kündigen und zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen und Bonuszins zurückzahlen; jeweils vorbehaltlich AB Ziff. 2. Anleger können nicht ordentlich kündigen.

Hinweis zur Dokumentenlage: WIB (Abschn. 2) und Anleihebedingungen (Ziff. 4.1) nennen als Ende einer einmaligen Verlängerung den 31.12.2033. Die Verbraucherinformationen nennen in Ziff. 1.2.3 an dieser Stelle den 31.12.2031. Bitte lesen Sie alle drei Unterlagen; Fragen beantworten wir unter invest@lindenconcept.com.

Quelle: WIB Abschn. 2; AB Ziff. 2, 4.1, 8; VI Ziff. 1.2.3

Fundingschwelle bis 30.06.2027

Auflösende Bedingung: Werden bis einschließlich 30.06.2027 nicht mindestens 250.000 EUR Anleihekapital auf dem Konto der Emittentin eingeworben, endet der Erwerb. Die Emittentin zahlt das eingezahlte Anleihekapital ohne Abzug unverzüglich zurück (AB Ziff. 9). Das ist keine Einlagensicherung und schützt nicht nach Erreichen der Schwelle.

Diese Website trifft keine Aussage darüber, ob die Fundingschwelle bereits erreicht ist.

Quelle: AB Ziff. 9; WIB Abschn. 2

Außerordentliche Kündigung durch Anleger

Anleger können nur aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, etwa bei allgemeiner Zahlungseinstellung, Insolvenzeröffnung, Liquidation oder einer nicht behobenen wesentlichen Pflichtverletzung (AB Ziff. 7.1). Eine bloße Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin ist kein wichtiger Grund. Wird der Grund vor der Kündigung geheilt, erlischt das Recht (AB Ziff. 7.3). Kündigt die Emittentin Sanierungsmaßnahmen über eine Gläubigerabstimmung an, ist die außerordentliche Kündigung bis zu 120 Tage ausgeschlossen. Auch eine Kündigung ändert nichts an Nachrang und Durchsetzungssperre (AB Ziff. 2).

Quelle: AB Ziff. 2, 7.1–7.3

Widerrufsrecht

Nach den Verbraucherinformationen können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die dort unter Abschnitt 2 genannten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger erhalten haben. Einzelheiten, Widerrufsempfänger und Folgen stehen in der Widerrufsbelehrung in den Verbraucherinformationen (Seite 5). Der Widerruf ist weder eine ordentliche Kündigung noch ein Verkauf. Nach Ablauf bzw. außerhalb dieses Widerrufsrechts gelten die folgenden Kündigungs- und Übertragungsregeln.

Quelle: Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrung (Seite 5)

WIB und Anleihebedingungen regeln den tatsächlichen Eingang auf dem Konto der Emittentin und die Rückzahlung des eingezahlten Anleihekapitals ohne Abzug. Da der Erwerbspreis bei Erwerb nach Laufzeitbeginn laut WIB grundsätzlich zusätzlich Stückzinsen enthalten kann, treffen die vorgelegten Fundingschwellenregelungen keine gesonderte Aussage zur Behandlung dieser Stückzinsen. Die Unterlagen enthalten außerdem keine Aussage über ein separates Treuhandkonto, eine Verzinsung, eine externe Kontrolle oder eine Zuordnung bereits gezahlten Kapitals bis zum Stichtag. Dies beschreibt die Grenze der Unterlagen, keine Aussage über externe Tatsachen.

3 · Kosten und Mittelverwendung

Kosten, Blind Pool und Interessenkonflikte

Brutto-/Netto-Kapitalfluss laut WIB bei Vollplatzierung

Netto geplant 6,56 Mio. EUR (82 %)Kosten 1,44 Mio. EUR (18 %)
Anteile bezogen auf 8,0 Mio. EUR Bruttoemissionsvolumen; WIB-Angaben bei Vollplatzierung, keine Teilplatzierungsrechnung.
Kosten- und Nettoerlösbrücke (WIB Abschn. 4, 7, 9)
PositionBetragErläuterung
Bruttoemissionsvolumen8.000.000 EURbei Vollplatzierung
Emissionskosten gesamt1.440.000 EURlaut WIB
davon erfolgsabhängige Provision an die Linden Concept GmbH800.000 EURbis zu 10 % des eingeworbenen Kapitals
davon weitere dokumentierte Kosten640.000 EURu. a. Unterlagen/WIB, Gestattungsverfahren, Rechtsberatung, Gründung, Token-Struktur/Wallets, GwG-Identifizierung, Marketing
Geplanter Nettoemissionserlös6.560.000 EURgemischter Blind Pool: Immobilienprojekte, Immobilienprojektgesellschaften, Startup-Beteiligungen

Die Beträge sind WIB-Angaben bei Vollplatzierung. Die vorgelegte Dokumentenakte weist keine Teilplatzierungsrechnung aus; die Website leitet keine eigene Kostenquote für Teilplatzierungen ab. Das WIB beziffert die 640.000 EUR als Gesamtkosten und nennt Kostenkategorien, weist in der vorgelegten Akte aber keine einzelnen Empfänger, Zahlungszeitpunkte, Vertragskonditionen oder Kostenverteilung bei Teilplatzierung aus. Die Website leitet hierzu keine weiteren Aussagen ab. Die Unterlagen begründen keine individuelle Zuordnung des Zeichnungsbetrags zu einem Projekt oder einzelnen Cashflow und keinen Anspruch auf eine solche Zuordnung.

Geplante Mittelverwendung laut WIB; konkrete Investitionen standen zum WIB-Datum nicht fest. Erträge oder Wertentwicklungen können die Zahlungsfähigkeit der Emittentin beeinflussen; es gibt keine Projektzuordnung, keine Mittelbindung und keine automatische Ertragsweiterleitung. Ihre Forderung richtet sich ausschließlich gegen die Emittentin; Zins, Bonuszins und Rückzahlung richten sich nach AB und unterliegen Rangrücktritt und Durchsetzungssperre.

Die Emittentin plant die Mittelverwendung; Anleger haben keine Teilnahme-, Mitwirkungs- oder Stimmrechte und keine Mitsprache über die Mittelverwendung. Konkrete Projekte, Beteiligungen, Allokationsquoten und ein Investitionszeitplan standen zum WIB-Datum nicht fest. Die vorgelegte Dokumentenakte benennt keinen unabhängigen Assetprüfer, keine feste Allokationsquote und keinen Assetberichtsrhythmus. Diese Aussage beschreibt die Grenze der vorgelegten Akte; sie behauptet nicht, dass außerhalb der Akte keine weiteren Mechanismen bestehen.

Die Linden Concept Holding GmbH ist laut WIB Alleingesellschafterin der Emittentin und der Linden Concept GmbH. Die Linden Concept GmbH erhält laut WIB die erfolgsabhängige Provision. Das WIB beschreibt rechtliche, wirtschaftliche und/oder personelle Verflechtungen und das Risiko, dass Entscheidungen nicht ausschließlich im Interesse der Emittentin und/oder Anleger liegen. Nur nachweisbar dokumentierte Schutz- oder Freigabemechanismen dürfen ergänzt werden.

Offenlegungsstatus Ist-Mittelverwendung: Stand 07.10.2026: Für LC-Invest liegt dieser Website keine verifizierte Aufstellung der tatsächlichen Mittelverwendung (Projekte, Beteiligungen, Allokation oder Bestände) vor. Die Angaben auf dieser Website beschreiben ausschließlich die im WIB geplante Mittelverwendung.

Offenlegungsstatus Ist-Kosten: Stand 07.10.2026: Für LC-Invest liegt dieser Website keine verifizierte Aufstellung der tatsächlich angefallenen Kosten und Zahlungen vor. Die Kostenbrücke zeigt ausschließlich die im WIB genannten Planwerte bei Vollplatzierung.

Quelle: WIB Abschn. 3–4, 7, 9

4 · Risiken und Insolvenz

Risiken, Insolvenz und Ausstieg

Was passiert bei Insolvenz oder Liquidation?

Ihre Ansprüche auf Zinsen, Bonuszins und Rückzahlung sind nachrangig: Im Insolvenzverfahren oder bei Liquidation der Emittentin treten sie hinter die Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger und hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO genannten Forderungen zurück (AB Ziff. 2.2). Sie werden nur bedient, wenn danach noch Vermögen übrig ist. Es besteht das Risiko, dass Sie keine Zahlung erhalten. Schon vor einer Insolvenz sind Zahlungen ausgeschlossen, solange und soweit sie zu Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würden oder eine solche besteht (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, AB Ziff. 2.3). Es gibt keine Sicherheiten, keinen Garantiegeber und keine Einlagensicherung. Teil- oder Totalverlust ist möglich.

Nach den Verbraucherinformationen besteht keine Einlagensicherung, kein Garantiefonds und es bestehen keine Entschädigungsregelungen.

Quelle: AB Ziff. 2.2–2.4; WIB Abschn. 4; VI Ziff. 1.2.12

Ausstieg, Übertragung und Handelbarkeit

Laut WIB ist weder eine Einbeziehung in einen organisierten Markt noch in den Freiverkehr geplant; es gibt keinen garantierten Käufer und keinen garantierten Preis. Eine Übertragung setzt die Einigung mit einem Erwerber, die Eintragung von dessen öffentlicher Netzwerk-Adresse im Kryptowertpapierregister und eine mit dem Private Key signierte Blockchain-Transaktion voraus. Für Leistungen aus den Schuldverschreibungen ist die Emittentin nach AB Ziff. 1.4 nur verpflichtet, wenn der Anleihegläubiger gegenüber der registerführenden Stelle eine Weisung zur Umtragung auf die Emittentin bei Zahlungsnachweis erteilt. Die verbindlichen Einzelheiten bestimmt AB Ziff. 1.4; der operative Ablauf wird nur im geschützten, versionsgebundenen Prozess erläutert, soweit er dort verifiziert ist. Diese Website sagt keine automatische Zins- oder Rückzahlungsabwicklung zu.

Quelle: WIB Abschn. 2–3, 8; AB Ziff. 1.4, 7–8

Finanzinformationen der Emittentin

Finanzinformationen – was die vorgelegte Akte aussagt: Zum Datum des WIB (laut Dokumentkopf 06.02.2023) hatte die Emittentin laut WIB noch keinen Jahresabschluss erstellt; der Jahresabschluss zum 31.12.2026 wird laut WIB künftig bei der Emittentin und im Bundesanzeiger erhältlich sein. Daraus wird keine Aussage über ihre heutige Bonität, Zahlungsfähigkeit, Stabilität oder einen Track Record abgeleitet. Aktuelle, datierte und öffentlich bereitgestellte Abschlüsse werden nur dann verlinkt, wenn sie intern verifiziert und freigegeben sind. Marktberichte sind Marktinformationen, keine Emittentenprüfung und kein Nachweis der Zahlungsfähigkeit.

Quelle: WIB Abschn. 5

Aufsicht und BaFin-Datenbankeintrag

Laut Verbraucherinformationen unterliegt die Linden Concept Invest GmbH keiner gesonderten staatlichen Aufsichtsbehörde.

Externer Datenbankeintrag der BaFin zum Wertpapier-Informationsblatt vom 29.03.2023. Nach dem WIB unterliegt die inhaltliche Richtigkeit des Wertpapier-Informationsblatts nicht der Prüfung durch die BaFin. Der Datenbankeintrag vom 29.03.2023 bestätigt weder den aktuellen Angebotsstatus noch die hier verlinkte Dokumentenfassung. Maßgeblich für die hier dargestellten LC-Invest-Angaben sind die oben verlinkten, versionierten Unterlagen.

BaFin-Datenbankeintrag zum WIB (extern) ↗

Quelle: Verbraucherinformationen; WIB Hinweise

Wer macht was?

Wer macht was – und wer garantiert nichts? (laut WIB)
GesellschaftRolleGrenze
Linden Concept Invest GmbHEmittentin, alleinige Schuldnerin der Zahlungsansprüche; Annahme der Zeichnung nach Zahlungseingang; Zahlungsempfänger nur auf dem personalisierten Zeichnungsschein genannten KontoKeine Garantie über die eigene Leistungsfähigkeit; kein Eigentumserwerb an Projekten für Anleger
Linden Concept Holding GmbHBetreiberin der Website; laut WIB Alleingesellschafterin der Emittentin und der Linden Concept GmbHKein Garantiegeber, kein Zahlungsempfänger und keine auf dieser Website behauptete Verwahrstelle
Linden Concept GmbHLaut WIB Abschn. 4 und 7 Empfängerin der erfolgsabhängigen Provision von 10 % des eingeworbenen Kapitals (bei Vollplatzierung 800.000 EUR)Keine auf dieser Website behauptete Zahlungs-, Assetprüf-, Garantie- oder Verwahrfunktion
Effecta GmbH, FlorstadtLaut WIB erfolgt die Vermittlung durch einen gebundenen Vermittler im Namen, auf Rechnung und unter der Haftung der Effecta GmbHKeine behauptete Prüfung von Mittelverwendung, Zahlungsfähigkeit, Assets oder Wallets
Cashlink Technologies GmbHIm WIB benannte registerführende StelleKeine behauptete Assetprüfung, Zahlungsabsicherung, Wallet-Verwahrung oder Schlüsselwiederherstellung

Laut WIB werden die Schuldverschreibungen durch einen gebundenen Vermittler im Namen, auf Rechnung und unter der Haftung der Effecta GmbH, Florstadt, vermittelt. Das WIB bezeichnet den Vermittler in Abschnitt 4 und 7 als Linden Concept GmbH und in Abschnitt 8 als LC Invest GmbH; Registrierung und Zeichnung erfolgen laut WIB Abschn. 8 über das Online-Portal invest.lindenconcept.com. Die für Ihre Zeichnung maßgeblichen Vermittler- und Kontoangaben enthalten die produktgebundenen Unterlagen im geschützten Prozess.

5 · Register und Wallet

Elektronisches Wertpapier, Register und Wallet

Register, Wallet und Exit

LC-Invest wird als elektronisches Wertpapier durch Einzeleintragung in einem Kryptowertpapierregister geführt. Die Token werden einer angegebenen Wallet-Adresse zugeteilt. Nach Ausgabe sind Token über den persönlichen Private Key zugänglich. Gelangt dieser Dritten zu, können sie die Wallet missbrauchen; Verlust oder Vergessen des Private Key kann zum unwiederbringlichen Verlust der Token und damit der Schuldverschreibung führen. Blockchain, Register und Wallet können technische Schwierigkeiten oder Angriffe erfahren. Laut WIB ist weder eine Einbeziehung in einen organisierten Markt noch in den Freiverkehr geplant; es gibt keinen garantierten Käufer und keinen garantierten Preis.

Wallet-Option nach Verbraucherinformationen: Für die Zeichnung ist eine mit der Polygon-Blockchain kompatible Wallet erforderlich. Verfügen Sie nicht über eine Polygon-kompatible Wallet, stellt die Emittentin laut Verbraucherinformationen Ziff. 1.2.7 kostenfrei eine kompatible Wallet zur Verfügung. Ob und wie Sie diese dokumentierte Option im geschützten Prozess nutzen können, ergibt sich aus den produktgebundenen Unterlagen. Aussagen zu Verwahrung, Schlüsselkontrolle, Wiederherstellung oder Support werden erst veröffentlicht, wenn ihre konkrete operative Ausgestaltung versionsgebunden verifiziert ist; diese Karte macht hierzu keine Zusage. Ihren Private Key geben Sie niemals an Dritte weiter.

Die Emittentin darf die elektronische Begebung jederzeit ohne Zustimmung der Anleger durch ein inhaltsgleiches, mittels Urkunde begebenes Wertpapier ersetzen und die registerführende Stelle wechseln. Die Beschreibung von Register, Token und Wallet gilt für die Dauer der elektronischen Begebung.

Cashlink Technologies GmbH ist die im WIB benannte registerführende Stelle.

Quelle: WIB Abschn. 2–4, 8; AB Ziff. 1.2; VI Ziff. 1.2.7

Was Sie vorbereiten müssen

Sie benötigen für LC-Invest eine Polygon-kompatible Wallet-Adresse. Haben Sie keine solche Wallet, sieht die Verbraucherinformation eine kostenfreie Bereitstellung einer kompatiblen Wallet durch die Emittentin vor. Die Nutzungsoption wird im geschützten Prozess anhand der aktuellen produktgebundenen Unterlagen angezeigt; die öffentliche Seite behauptet darüber hinaus keine Verwahrung, Wiederherstellung, Sicherheits- oder Verkaufsfunktion. Geben Sie Ihre Wallet-Adresse ausschließlich im geschützten Registrierungs- und Zeichnungsprozess im Online-Portal ein und prüfen Sie sie sorgfältig; technische Risiken einschließlich eines Verlusts durch Private-Key-Verlust bleiben bestehen.

Quelle: WIB Abschn. 8; VI Ziff. 1.2.7

6 · Unterlagen

Maßgebliche Unterlagen

Maßgeblich sind ausschließlich die folgenden Unterlagen. Diese Seite fasst sie zusammen und ersetzt sie nicht. Der Zeichnungsschein wird erst im geschützten Prozess personalisiert bereitgestellt.

PDF

Wertpapier-Informationsblatt (WIB) LC-Invest

Kurzinformation nach § 4 WpPG: Art, Emittentin, Risiken, Kosten, Angebot, Mittelverwendung.

Hinterlegte Fassung (Dokumentkopf 06.02.2023, Laufzeit ab 01.01.2026)

SHA-256: fcbc92c61dcae6723e5a6faa0a54f9a6816fd8a1c8b1cd2053e3199ce8e38d20

PDF

Anleihebedingungen LC-Invest

Rechtlich maßgebliche Bedingungen: Rang (Ziff. 2), Zinsen (Ziff. 3), Laufzeit (Ziff. 4), Kündigung (Ziff. 7–8), Fundingschwelle (Ziff. 9).

Hinterlegte finale Fassung

SHA-256: e0ffd9d481b37eb266eeac5decae401a2201c149246d01e4d3020581c8cf1b3a

PDF · Widerrufsbelehrung Seite 5

Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung LC-Invest

Informationen bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen, Wallet-Option (Ziff. 1.2.7), Widerrufsbelehrung.

Hinterlegte Fassung

SHA-256: 9e21de56b7c011c449639eb763060fecb8bff9c17108bb1a232e51387f13eaf0

Hinweis zur Dokumentenlage: WIB (Abschn. 2) und Anleihebedingungen (Ziff. 4.1) nennen als Ende einer einmaligen Verlängerung den 31.12.2033. Die Verbraucherinformationen nennen in Ziff. 1.2.3 an dieser Stelle den 31.12.2031. Bitte lesen Sie alle drei Unterlagen; Fragen beantworten wir unter invest@lindenconcept.com.

Ablauf

Von der Prüfung bis zur Registereintragung

  1. Schritt 1: LC-Invest prüfen

    Status, Konditionen, Risiken, Kosten, Fundingschwelle, Exit/Technik und Dokumente ohne Registrierung ansehen.

    Noch keine Registrierung, Zeichnung, Reservierung oder Zuteilung.

  2. Schritt 2: Vorbereitung und Selbstprüfung

    WIB, AB und Verbraucherinformationen öffnen; kurze Kernfakten einschließlich Wallet-Option, Widerruf, Exit und Registerweisung bestätigen.

    Keine Anlageberatung oder Angemessenheitsprüfung; keine persönliche Empfehlung.

  3. Schritt 3: Registrierung im Online-Portal

    Laut WIB Abschn. 8 registrieren Sie sich im Online-Portal mit Ihren persönlichen Daten einschließlich Kontoverbindung und geben Ihre Blockchain-Wallet-Adresse an, an die die LC-Token übertragen werden sollen. Das Portal führt Sie dabei in Teilschritten: 3a Zugang (Name, E-Mail mit Einmalcode, Mobilnummer, Passwort) und 3b Anlegerprofil (Kontoverbindung, Wallet-Adresse bzw. dokumentierte Wallet-Option).

    Registrierung allein ist kein Kaufvertrag, keine Reservierung und keine Annahme. Ein Zeichnungsschein wird erst erstellt, wenn die Registrierung einschließlich Kontoverbindung und Wallet-Angabe vollständig ist.

  4. Schritt 4: Kundenbereich und Identifizierung (KYC)

    Für den weiteren Zeichnungsprozess werden die erforderlichen Identitätsangaben und Nachweise im geschützten Bereich vervollständigt. Keine Zahlung, Reservierung oder Annahme.

    Der Kundenbereich ersetzt nicht Registereintragung oder Private-Key-Verantwortung.

  5. Schritt 5: Unterlagen, Angebot und Zeichnung

    Produktgebundene Unterlagen, personalisierten Zeichnungsschein und Signatur-/Zeichnungsschritte erhalten bzw. vornehmen. Vor dem maßgeblichen Vertragsabschluss werden die aktuelle Verbraucherinformation samt Widerrufsbelehrung auf dauerhaftem Datenträger bereitgestellt und nachweisbar versionsgebunden zugeordnet.

    Ein personalisierter Zeichnungsschein ist nicht vorab öffentlich; Betrag und Unterlagen müssen status- und versionsgeprüft sein.

  6. Schritt 6: Zahlungsaufforderung und Zahlung

    Nach Aufforderung den Erwerbspreis – Nennbetrag zuzüglich der laut WIB grundsätzlich anfallenden Stückzinsen, berechnet von der Emittentin und ausgewiesen im personalisierten Zeichnungsschein – ausschließlich auf das im Zeichnungsschein genannte Konto der Emittentin zahlen.

    Keine Zahlung an Website-Betreiberin, Vermittler oder Registerstelle wird behauptet; Kontoangaben werden nie auf einer öffentlichen Seite wiedergegeben.

  7. Schritt 7: Annahme

    Der Kaufvertrag kommt mit Annahme der Zeichnung durch die Emittentin nach vollständigem Zahlungseingang zustande.

    Vor Annahme besteht kein dargestellter Vertragsschluss. Annahme/Zuteilung sind nicht garantiert.

  8. Schritt 8: Registereintragung und Token-Lieferung

    Nach dem im WIB beschriebenen Ablauf folgt Eintragung in das Kryptowertpapierregister; die gezeichnete Anzahl LC-Token wird an die im Zeichnungsschein genannte Wallet geliefert. Eine fehlende Polygon-kompatible Wallet wird nach dem in den Verbraucherinformationen (Ziff. 1.2.7) dokumentierten Weg behandelt.

    Keine Aussage zu Verwahrung, Wiederherstellung, Sicherheitsfunktion, Marktliquidität oder nicht verifiziertem Support.

  9. Schritt 9: Dokumentation, Rechte und Kundenbereich

    Zugängliche Dokumentation und im zulässigen Umfang Registereinsicht im geschützten Weg. Bei Leistungen aus den Schuldverschreibungen ist die Voraussetzung aus AB Ziff. 1.4 sichtbar: Die Emittentin ist nur verpflichtet, wenn der Anleihegläubiger gegenüber der registerführenden Stelle eine Weisung zur Umtragung auf die Emittentin bei Zahlungsnachweis erteilt.

    Der verbindliche operative Ablauf richtet sich allein nach AB Ziff. 1.4 und dem geschützten, versionsgebundenen Prozess; keine automatische Zins- oder Rückzahlungsabwicklung wird zugesagt.

Ablauf mit allen Grenzen und Hinweisen

Einordnung

LC-Invest im Vergleich zu Bundesanleihe, Bank-Festgeld und Direktgold

Der Vergleich ist allgemeine Information und keine Empfehlung. Eigenschaften anderer Produkte können je Emission, Bank, Laufzeit und Verwahrform abweichen.

LC-Invest, Bundesanleihe, Bank-Festgeld und Direktgold in identischen Dimensionen – ohne Rangfolge
DimensionLC-InvestBundesanleiheBank-FestgeldDirektgold
Forderung oder EigentumForderung ausschließlich gegen die Emittentin; kein Eigentum an Immobilien, Beteiligungen oder anderen Vermögenswerten.Forderung gegen den Bund aus einem Wertpapier.Rückzahlungsanspruch gegen die kontoführende Bank aus einer Einlage.Eigentum an einem physischen Gegenstand; keine Forderung gegen einen Schuldner (außer bei Verwahrung durch Dritte für die Herausgabe).
GegenparteiLinden Concept Invest GmbH als alleinige Schuldnerin; kein Garantiegeber.Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Finanzagentur.Das jeweilige Kreditinstitut.Keine Schuldnerin für den Wert; bei Kauf und Verwahrung Händler bzw. Verwahrer.
Dokumentierter SchutzUnbesichert, nachrangig, keine Einlagensicherung, kein Garantiegeber; vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre (AB Ziff. 2).Keine Einlagensicherung; Rang und Bedingungen nach den Emissionsbedingungen des Bundes.Gesetzliche Einlagensicherung grundsätzlich bis 100.000 EUR je Einleger und Kreditinstitut (§ 8 EinSiG), wenn die Einlage die Voraussetzungen erfüllt.Keine Einlagensicherung; Schutz hängt von Lagerung, Versicherung und Verwahrvertrag ab.
ErtragsmechanikVertraglicher Zins 10,00 % p.a. nach AB Ziff. 3.1 und variabler Bonuszins; keine Rendite- oder Bonitätsprognose; Zahlungen können nach AB Ziff. 2 ausgeschlossen sein.Fester oder variabler Kupon nach Emissionsbedingungen; Rendite hängt vom Kaufkurs ab.Vereinbarter Zinssatz für die feste Laufzeit nach den Bankbedingungen.Keine laufenden Zinsen oder Ausschüttungen; Ergebnis nur aus Preisänderung.
Wesentliche RisikenEmittenten-, Nachrang- und Totalverlustrisiko; Blind Pool; Interessenkonflikte; Wallet-, Private-Key- und Registerrisiken.Kursrisiko bei Verkauf vor Fälligkeit; Inflations- und Zinsänderungsrisiko.Inflationsrisiko; Bankrisiko oberhalb der gesetzlichen Deckung; meist keine vorzeitige Verfügung.Preis- und Währungsrisiko; Diebstahl- und Echtheitsrisiko; Kosten der Verwahrung.
Exit und LiquiditätKeine ordentliche Anlegerkündigung; laut WIB keine Börseneinbeziehung geplant; kein garantierter Käufer oder Preis; Übertragung nur über Register und signierte Transaktion.Börsenhandel in der Regel an jedem Börsentag möglich; Verkaufspreis ist der aktuelle Kurs.Bindung bis Laufzeitende; vorzeitige Verfügung nur nach Bankbedingungen.Verkauf an Händler zum Ankaufspreis; Spanne zwischen An- und Verkauf.
KostenLaut WIB keine weiteren Anlegerkosten über den Erwerbspreis (Nennbetrag zzgl. Stückzinsen) hinaus; auf Emittentenebene laut WIB 1,44 Mio. EUR Emissionskosten bei Vollplatzierung.Je nach Kaufweg Ordergebühren, Spread und Depotkosten.In der Regel keine Kontoführungskosten für das Festgeldkonto; maßgeblich ist das Preisverzeichnis der Bank.Aufgeld beim Kauf, Spread beim Verkauf, ggf. Lager-, Versicherungs- und Verwahrkosten.
InformationslageWIB, Anleihebedingungen und Verbraucherinformationen; laut WIB zum WIB-Datum noch kein Jahresabschluss der Emittentin.Emissionsbedingungen und laufende Veröffentlichungen der Finanzagentur.Produktbedingungen, Preisverzeichnis und Informationsbogen für Einleger der Bank.Händlerangaben, Feingehalt und Zertifikate; öffentliche Marktpreise.

Quellen: LC-Invest: WIB, Anleihebedingungen, Verbraucherinformationen (Fassungen siehe Unterlagen) · Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), § 8 · Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH. Allgemeine Spalten beschreiben typische Ausgestaltungen; keine aktuellen Zins- oder Preiswerte.

Fragen

26 Fragen zu LC-Invest – mit Quelle beantwortet

Was erwerbe ich?

Sie erwerben eine Forderung gegen die Emittentin, kein Eigentum an Immobilien, Beteiligungen oder anderen Vermögenswerten. Emittentin und alleinige Schuldnerin der Zahlungsansprüche ist die Linden Concept Invest GmbH. Nachrangige, unbesicherte Inhaberschuldverschreibung als elektronisches Kryptowertpapier.

Quelle: WIB Abschn. 1–3; AB Präambel, Ziff. 1 · Grenze: Keine Aussage über Projekte oder Bestände. · LC-FAQ-01

Wer bekommt mein Geld und wann kommt der Vertrag zustande?

Nach Aufforderung den Erwerbspreis – Nennbetrag zuzüglich der laut WIB grundsätzlich anfallenden Stückzinsen, berechnet von der Emittentin und ausgewiesen im personalisierten Zeichnungsschein – ausschließlich auf das im Zeichnungsschein genannte Konto der Emittentin zahlen. Der Kaufvertrag kommt mit Annahme der Zeichnung durch die Emittentin nach vollständigem Zahlungseingang zustande. Vor Annahme besteht kein dargestellter Vertragsschluss. Annahme/Zuteilung sind nicht garantiert. Keine Zahlung an Website-Betreiberin, Vermittler oder Registerstelle wird behauptet; Kontoangaben werden nie auf einer öffentlichen Seite wiedergegeben.

Quelle: WIB Abschn. 8; Prozess Schritte 6–7 · Grenze: Annahme und Zuteilung sind nicht garantiert. · LC-FAQ-02

Was passiert, wenn die Fundingschwelle nicht erreicht wird?

Auflösende Bedingung: Werden bis einschließlich 30.06.2027 nicht mindestens 250.000 EUR Anleihekapital auf dem Konto der Emittentin eingeworben, endet der Erwerb. Die Emittentin zahlt das eingezahlte Anleihekapital ohne Abzug unverzüglich zurück (AB Ziff. 9). Das ist keine Einlagensicherung und schützt nicht nach Erreichen der Schwelle.

Quelle: AB Ziff. 9; WIB Abschn. 2 · Grenze: Keine Einlagensicherung. · LC-FAQ-03

Wie viel fließt laut WIB bei Vollplatzierung in Kosten und Mittelverwendung?

Laut WIB bei Vollplatzierung: Bruttoemissionsvolumen 8,0 Mio. EUR; dokumentierte Emissionskosten 1,44 Mio. EUR, davon erfolgsabhängige Provision bis 0,8 Mio. EUR bzw. 10 % des eingeworbenen Kapitals an die Linden Concept GmbH und weitere dokumentierte Kosten von 0,64 Mio. EUR; geplanter Nettoemissionserlös 6,56 Mio. EUR für einen gemischten Blind Pool aus Immobilienprojekten, Immobilienprojektgesellschaften und Startup-Beteiligungen. Die Beträge sind WIB-Angaben bei Vollplatzierung. Die vorgelegte Dokumentenakte weist keine Teilplatzierungsrechnung aus; die Website leitet keine eigene Kostenquote für Teilplatzierungen ab. Das WIB beziffert die 640.000 EUR als Gesamtkosten und nennt Kostenkategorien, weist in der vorgelegten Akte aber keine einzelnen Empfänger, Zahlungszeitpunkte, Vertragskonditionen oder Kostenverteilung bei Teilplatzierung aus. Die Website leitet hierzu keine weiteren Aussagen ab. Die Unterlagen begründen keine individuelle Zuordnung des Zeichnungsbetrags zu einem Projekt oder einzelnen Cashflow und keinen Anspruch auf eine solche Zuordnung.

Quelle: WIB Abschn. 4, 7, 9 · Grenze: WIB-Angaben bei Vollplatzierung; keine Teilplatzierungsrechnung. · LC-FAQ-04

Warum sind 10,00 % p.a. keine Rendite-/Bonitätsprognose?

10,00 % p.a. sind ein vertraglicher Zins auf den ausstehenden Nennbetrag nach AB Ziff. 3.1, keine Rendite- oder Bonitätsprognose. Zins, Bonuszins und Rückzahlung sind nachrangig; Zahlungen können wegen der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auch vor Insolvenz ausgeschlossen und dauerhaft nicht durchsetzbar sein. Die Anleihe ist unbesichert, hat keinen Garantiegeber; Teil- oder Totalverlust ist möglich. Der 10,00-%-Zins ist ein vertraglicher Anspruch gegen die Emittentin, keine Beteiligung an einem einzelnen Projekt. Laut WIB hängt ihre wirtschaftliche Fähigkeit zu Zins, Bonuszins und Rückzahlung unter anderem von zukünftigen Ergebnissen geplanter Immobilieninvestitionen/-beteiligungen und Startup-Beteiligungen ab. Konkrete Investitionen standen zum WIB-Datum nicht fest; es gibt keine automatische Ertragsweiterleitung. Zins, Bonuszins und Rückzahlung sind nachrangig und können nach AB Ziff. 2 ausgeschlossen oder dauerhaft nicht durchsetzbar sein. Dies ist keine Aussage über aktuelle Erträge, Projekte oder Zahlungsfähigkeit.

Quelle: AB Ziff. 2, 3.1; WIB Abschn. 2, 4 · Grenze: Keine Rendite- oder Bonitätsprognose. · LC-FAQ-05

Wann kann die Emittentin verlängern oder kündigen?

Reguläre Laufzeit bis 31.12.2031. Die Emittentin kann die Laufzeit einmal durch Bekanntmachung mindestens drei Monate vor Laufzeitende bis 31.12.2033 verlängern. Sie kann außerdem jederzeit ganz oder teilweise mit 14 Tagen zum Monatsende kündigen und zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen und Bonuszins zurückzahlen; jeweils vorbehaltlich AB Ziff. 2. Anleger können nicht ordentlich kündigen. Hinweis zur Dokumentenlage: WIB (Abschn. 2) und Anleihebedingungen (Ziff. 4.1) nennen als Ende einer einmaligen Verlängerung den 31.12.2033. Die Verbraucherinformationen nennen in Ziff. 1.2.3 an dieser Stelle den 31.12.2031. Bitte lesen Sie alle drei Unterlagen; Fragen beantworten wir unter invest@lindenconcept.com.

Quelle: WIB Abschn. 2; AB Ziff. 2, 4.1, 8; VI Ziff. 1.2.3 · Grenze: Dokumentenlage zur Verlängerung offen ausgewiesen. · LC-FAQ-06

Kann ich aussteigen oder verkaufen?

Laut WIB ist weder eine Einbeziehung in einen organisierten Markt noch in den Freiverkehr geplant; es gibt keinen garantierten Käufer und keinen garantierten Preis. Eine Übertragung setzt die Einigung mit einem Erwerber, die Eintragung von dessen öffentlicher Netzwerk-Adresse im Kryptowertpapierregister und eine mit dem Private Key signierte Blockchain-Transaktion voraus. Für Leistungen aus den Schuldverschreibungen ist die Emittentin nach AB Ziff. 1.4 nur verpflichtet, wenn der Anleihegläubiger gegenüber der registerführenden Stelle eine Weisung zur Umtragung auf die Emittentin bei Zahlungsnachweis erteilt. Die verbindlichen Einzelheiten bestimmt AB Ziff. 1.4; der operative Ablauf wird nur im geschützten, versionsgebundenen Prozess erläutert, soweit er dort verifiziert ist. Diese Website sagt keine automatische Zins- oder Rückzahlungsabwicklung zu.

Quelle: WIB Abschn. 2, 4; AB Ziff. 1.4 · Grenze: Kein garantierter Käufer oder Preis. · LC-FAQ-07

Was bedeutet Wallet/Private Key?

Für die Zeichnung ist eine mit der Polygon-Blockchain kompatible Wallet erforderlich. Verfügen Sie nicht über eine Polygon-kompatible Wallet, stellt die Emittentin laut Verbraucherinformationen Ziff. 1.2.7 kostenfrei eine kompatible Wallet zur Verfügung. Ob und wie Sie diese dokumentierte Option im geschützten Prozess nutzen können, ergibt sich aus den produktgebundenen Unterlagen. Aussagen zu Verwahrung, Schlüsselkontrolle, Wiederherstellung oder Support werden erst veröffentlicht, wenn ihre konkrete operative Ausgestaltung versionsgebunden verifiziert ist; diese Karte macht hierzu keine Zusage. Ihren Private Key geben Sie niemals an Dritte weiter. LC-Invest wird als elektronisches Wertpapier durch Einzeleintragung in einem Kryptowertpapierregister geführt. Die Token werden einer angegebenen Wallet-Adresse zugeteilt. Nach Ausgabe sind Token über den persönlichen Private Key zugänglich. Gelangt dieser Dritten zu, können sie die Wallet missbrauchen; Verlust oder Vergessen des Private Key kann zum unwiederbringlichen Verlust der Token und damit der Schuldverschreibung führen. Blockchain, Register und Wallet können technische Schwierigkeiten oder Angriffe erfahren. Laut WIB ist weder eine Einbeziehung in einen organisierten Markt noch in den Freiverkehr geplant; es gibt keinen garantierten Käufer und keinen garantierten Preis.

Quelle: WIB Abschn. 2–4, 8; VI Ziff. 1.2.7 · Grenze: Keine Verwahrungs-, Recovery- oder Supportzusage. · LC-FAQ-08

Wer macht was und wer garantiert nichts?

Linden Concept Invest GmbH: Emittentin, alleinige Schuldnerin der Zahlungsansprüche; Annahme der Zeichnung nach Zahlungseingang; Zahlungsempfänger nur auf dem personalisierten Zeichnungsschein genannten Konto (Keine Garantie über die eigene Leistungsfähigkeit; kein Eigentumserwerb an Projekten für Anleger). Linden Concept Holding GmbH: Betreiberin der Website; laut WIB Alleingesellschafterin der Emittentin und der Linden Concept GmbH (Kein Garantiegeber, kein Zahlungsempfänger und keine durch das Konzept behauptete Verwahrstelle). Linden Concept GmbH: Laut WIB Abschn. 4 und 7 Empfängerin der erfolgsabhängigen Provision von 10 % des eingeworbenen Kapitals (bei Vollplatzierung 800.000 EUR) (Keine durch dieses Konzept behauptete Zahlungs-, Assetprüf-, Garantie- oder Verwahrfunktion). Effecta GmbH, Florstadt: Laut WIB erfolgt die Vermittlung durch einen gebundenen Vermittler im Namen, auf Rechnung und unter der Haftung der Effecta GmbH (Keine behauptete Prüfung von Mittelverwendung, Zahlungsfähigkeit, Assets oder Wallets). Cashlink Technologies GmbH: Im WIB benannte registerführende Stelle (Keine behauptete Assetprüfung, Zahlungsabsicherung, Wallet-Verwahrung oder Schlüsselwiederherstellung). Es gibt keinen Garantiegeber.

Quelle: WIB Abschn. 2–4, 7–8 · Grenze: Keine Prüf-, Garantie- oder Verwahrfunktion behauptet. · LC-FAQ-09

Wer entscheidet über Mittelverwendung und wer kontrolliert?

Die Emittentin plant die Mittelverwendung; Anleger haben keine Teilnahme-, Mitwirkungs- oder Stimmrechte und keine Mitsprache über die Mittelverwendung. Konkrete Projekte, Beteiligungen, Allokationsquoten und ein Investitionszeitplan standen zum WIB-Datum nicht fest. Die vorgelegte Dokumentenakte benennt keinen unabhängigen Assetprüfer, keine feste Allokationsquote und keinen Assetberichtsrhythmus. Diese Aussage beschreibt die Grenze der vorgelegten Akte; sie behauptet nicht, dass außerhalb der Akte keine weiteren Mechanismen bestehen. Die Linden Concept Holding GmbH ist laut WIB Alleingesellschafterin der Emittentin und der Linden Concept GmbH. Die Linden Concept GmbH erhält laut WIB die erfolgsabhängige Provision. Das WIB beschreibt rechtliche, wirtschaftliche und/oder personelle Verflechtungen und das Risiko, dass Entscheidungen nicht ausschließlich im Interesse der Emittentin und/oder Anleger liegen. Nur nachweisbar dokumentierte Schutz- oder Freigabemechanismen dürfen ergänzt werden.

Quelle: WIB Abschn. 3–4, 9 · Grenze: Grenze der vorgelegten Dokumentenakte. · LC-FAQ-10

Welche Finanzinformationen liegen laut Dokumentenakte vor?

Finanzinformationen – was die vorgelegte Akte aussagt: Zum Datum des WIB (laut Dokumentkopf 06.02.2023) hatte die Emittentin laut WIB noch keinen Jahresabschluss erstellt; der Jahresabschluss zum 31.12.2026 wird laut WIB künftig bei der Emittentin und im Bundesanzeiger erhältlich sein. Daraus wird keine Aussage über ihre heutige Bonität, Zahlungsfähigkeit, Stabilität oder einen Track Record abgeleitet. Aktuelle, datierte und öffentlich bereitgestellte Abschlüsse werden nur dann verlinkt, wenn sie im Release Package verifiziert sind. Marktberichte sind Marktinformationen, keine Emittentenprüfung und kein Nachweis der Zahlungsfähigkeit.

Quelle: WIB Abschn. 5 · Grenze: Keine Bonitätsaussage. · LC-FAQ-11

Ist LC-Invest eine Immobilien-, Gold-, Zins- oder KI-/Tradinganleihe?

Nein. LC-Invest ist kein Produkt je Marktspalte: ein gemischter Blind Pool mit geplanten Immobilienprojekten/-gesellschaften und Startup-Beteiligungen; konkrete Investitionen stehen nicht fest. Für Gold, eine Zinsstrategie und KI & Trading gibt es derzeit keine Linden-Anleihe. Immobilienprojekte/-gesellschaften sind ein möglicher Teil der geplanten Mittelverwendung neben Startup-Beteiligungen. Keine feste Quote, keine konkreten Projekte zum WIB-Datum, kein Eigentum oder Grundpfandrecht für Anleger.

Quelle: WIB Abschn. 3–4, 9 · Grenze: Marktbereiche sind Wissen & Marktanalyse, kein Produkt. · LC-FAQ-12

Was passiert bei Insolvenz oder Liquidation der Linden Concept Invest GmbH?

Ihre Ansprüche auf Zinsen, Bonuszins und Rückzahlung sind nachrangig: Im Insolvenzverfahren oder bei Liquidation der Emittentin treten sie hinter die Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger und hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO genannten Forderungen zurück (AB Ziff. 2.2). Sie werden nur bedient, wenn danach noch Vermögen übrig ist. Es besteht das Risiko, dass Sie keine Zahlung erhalten. Schon vor einer Insolvenz sind Zahlungen ausgeschlossen, solange und soweit sie zu Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würden oder eine solche besteht (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, AB Ziff. 2.3). Es gibt keine Sicherheiten, keinen Garantiegeber und keine Einlagensicherung. Teil- oder Totalverlust ist möglich.

Quelle: AB Ziff. 2.2–2.4; WIB Abschn. 4 · Grenze: Teil- oder Totalverlust möglich. · LC-FAQ-13

Ist LC-Invest Festgeld oder eine Bankeinlage?

Nein. LC-Invest ist eine nachrangige, unbesicherte Schuldverschreibung – keine Bankeinlage und kein Festgeld. Es gibt keine Einlagensicherung und keinen Garantiegeber. Einen neutralen Vergleich finden Sie unter „Anleihe vs. Festgeld“ im Wissensbereich.

Quelle: WIB Abschn. 1–2, 4; AB Ziff. 2.1 · Grenze: Keine Einlagensicherung. · LC-FAQ-14

Wie viel zahle ich tatsächlich?

Sie zeichnen in Schritten von 500 EUR Nennbetrag. Zusätzlich fallen laut WIB grundsätzlich Stückzinsen an, die die Emittentin berechnet. Den verbindlichen Gesamtbetrag sehen Sie erst im personalisierten Zeichnungsschein – vor jeder Zahlung. Registrierung und Zeichnungsschein bedeuten keine Reservierung, Annahme oder Zuteilung; der Vertrag kommt erst mit Annahme durch die Emittentin nach vollständigem Zahlungseingang zustande.

Quelle: WIB Abschn. 2, 7, 8; AB Ziff. 3.1, 3.5 · Grenze: Gesamtbetrag nur im personalisierten Zeichnungsschein. · LC-FAQ-15

Kann ich außerordentlich kündigen?

Anleger können nur aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, etwa bei allgemeiner Zahlungseinstellung, Insolvenzeröffnung, Liquidation oder einer nicht behobenen wesentlichen Pflichtverletzung (AB Ziff. 7.1). Eine bloße Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin ist kein wichtiger Grund. Wird der Grund vor der Kündigung geheilt, erlischt das Recht (AB Ziff. 7.3). Kündigt die Emittentin Sanierungsmaßnahmen über eine Gläubigerabstimmung an, ist die außerordentliche Kündigung bis zu 120 Tage ausgeschlossen. Auch eine Kündigung ändert nichts an Nachrang und Durchsetzungssperre (AB Ziff. 2).

Quelle: AB Ziff. 2, 7.1–7.3 · Grenze: Kein freier Ausstieg. · LC-FAQ-16

Bis wann muss ich Zahlungsansprüche geltend machen?

Ansprüche auf Kapital und Zinsen müssen innerhalb eines Jahres nach Fälligkeit ausdrücklich unter Glaubhaftmachung der Berechtigung verlangt werden; sonst erlöschen sie. Nach rechtzeitiger Geltendmachung verjährt der Anspruch zwei Jahre nach Ende der Vorlegungsfrist.

Quelle: AB Ziff. 12.3 · Grenze: Maßgeblich ist der Wortlaut der Anleihebedingungen. · LC-FAQ-17

Wo werden wichtige Mitteilungen veröffentlicht und können sich die Bedingungen ändern?

Rechtlich maßgebliche Bekanntmachungen erfolgen im Bundesanzeiger; zusätzlich sind Mitteilungen in Textform direkt an Anleger möglich. Die Anleihebedingungen können nach dem Schuldverschreibungsgesetz durch Mehrheitsbeschluss der Anleger (Abstimmung ohne Versammlung) geändert werden. Diese Website ersetzt keine Bekanntmachung.

Quelle: AB Ziff. 10.1–10.2, 11.1–11.2 · Grenze: Diese Website ersetzt keine Bekanntmachung. · LC-FAQ-18

Bleibt LC-Invest immer ein Token?

Die Emittentin darf die elektronische Begebung jederzeit ohne Zustimmung der Anleger durch ein inhaltsgleiches, mittels Urkunde begebenes Wertpapier ersetzen und die registerführende Stelle wechseln. Die Beschreibung von Register, Token und Wallet gilt für die Dauer der elektronischen Begebung.

Quelle: AB Ziff. 1.2; WIB Abschn. 2–3 · Grenze: Formwechselrecht der Emittentin. · LC-FAQ-19

Was passiert mit meinem Geld bis zur Fundingschwelle?

Auflösende Bedingung: Werden bis einschließlich 30.06.2027 nicht mindestens 250.000 EUR Anleihekapital auf dem Konto der Emittentin eingeworben, endet der Erwerb. Die Emittentin zahlt das eingezahlte Anleihekapital ohne Abzug unverzüglich zurück (AB Ziff. 9). Das ist keine Einlagensicherung und schützt nicht nach Erreichen der Schwelle. WIB und Anleihebedingungen regeln den tatsächlichen Eingang auf dem Konto der Emittentin und die Rückzahlung des eingezahlten Anleihekapitals ohne Abzug. Da der Erwerbspreis bei Erwerb nach Laufzeitbeginn laut WIB grundsätzlich zusätzlich Stückzinsen enthalten kann, treffen die vorgelegten Fundingschwellenregelungen keine gesonderte Aussage zur Behandlung dieser Stückzinsen. Die Unterlagen enthalten außerdem keine Aussage über ein separates Treuhandkonto, eine Verzinsung, eine externe Kontrolle oder eine Zuordnung bereits gezahlten Kapitals bis zum Stichtag. Dies beschreibt die Grenze der Unterlagen, keine Aussage über externe Tatsachen.

Quelle: AB Ziff. 9; WIB Abschn. 2 · Grenze: Grenze der Unterlagen, keine Aussage über externe Tatsachen. · LC-FAQ-20

Wann werden Zinsen gezahlt?

Die Fälligkeit regeln WIB und AB Ziff. 3.4; diese Website nennt keine Zahlungstermine. Zins, Bonuszins und Rückzahlung stehen unter Nachrang und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre (AB Ziff. 2).

Quelle: WIB Abschn. 2; AB Ziff. 2, 3.4 · Grenze: Kein Zahlungsplan, keine Zahlungstermine. · LC-FAQ-21

Kann ich meine Zeichnung widerrufen?

Nach den Verbraucherinformationen können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die dort unter Abschnitt 2 genannten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger erhalten haben. Einzelheiten, Widerrufsempfänger und Folgen stehen in der Widerrufsbelehrung in den Verbraucherinformationen (Seite 5). Der Widerruf ist weder eine ordentliche Kündigung noch ein Verkauf. Nach Ablauf bzw. außerhalb dieses Widerrufsrechts gelten die folgenden Kündigungs- und Übertragungsregeln.

Quelle: Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrung (Seite 5) · Grenze: Fristbeginn und Empfänger ausschließlich nach der Widerrufsbelehrung. · LC-FAQ-22

Was regelt die Umtragungsweisung nach AB Ziff. 1.4?

Die Emittentin ist zu Leistungen aus den Schuldverschreibungen nur verpflichtet, wenn der Anleihegläubiger gegenüber der registerführenden Stelle eine Weisung zur Umtragung auf die Emittentin bei Zahlungsnachweis erteilt. Die verbindlichen Einzelheiten bestimmt AB Ziff. 1.4; der operative Ablauf wird nur im geschützten, versionsgebundenen Prozess erläutert. Diese Website sagt keine automatische Zins- oder Rückzahlungsabwicklung zu.

Quelle: AB Ziff. 1.4 · Grenze: Keine Automatisierungszusage. · LC-FAQ-23

Wovon kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Emittentin abhängen?

Der 10,00-%-Zins ist ein vertraglicher Anspruch gegen die Emittentin, keine Beteiligung an einem einzelnen Projekt. Laut WIB hängt ihre wirtschaftliche Fähigkeit zu Zins, Bonuszins und Rückzahlung unter anderem von zukünftigen Ergebnissen geplanter Immobilieninvestitionen/-beteiligungen und Startup-Beteiligungen ab. Konkrete Investitionen standen zum WIB-Datum nicht fest; es gibt keine automatische Ertragsweiterleitung. Zins, Bonuszins und Rückzahlung sind nachrangig und können nach AB Ziff. 2 ausgeschlossen oder dauerhaft nicht durchsetzbar sein. Dies ist keine Aussage über aktuelle Erträge, Projekte oder Zahlungsfähigkeit.

Quelle: WIB Abschn. 4 · Grenze: Keine Prognose. · LC-FAQ-24

Sagt die Website etwas zu aktuellen Projekten, Beständen oder Allokationen?

Die vorgelegte Dokumentenakte beschreibt die geplante Mittelverwendung und sagt, dass konkrete Investitionen zum WIB-Datum nicht feststanden. Diese Website macht ohne ein verifiziertes, datiertes Release keine Aussage zu aktuellen Projekten, Beständen, Allokationsquoten oder bereits eingesetzten Mitteln.

Quelle: WIB Abschn. 3–4, 9 · Grenze: Keine Asset-, Allokations- oder Bestandsaussage. · LC-FAQ-25

Unterliegt die Linden Concept Invest GmbH einer gesonderten staatlichen Aufsichtsbehörde?

Laut Verbraucherinformationen unterliegt die Linden Concept Invest GmbH keiner gesonderten staatlichen Aufsichtsbehörde.

Quelle: Verbraucherinformationen · Grenze: Nicht auf andere Gesellschaften, Vermittler, Registerstellen oder Zuständigkeiten erweitert. · LC-FAQ-26

Nächster Schritt

Erst prüfen, dann entscheiden

Angebotsstatus: Öffentliches Angebot voraussichtlich bis 31.12.2026; eine Verkürzung, insbesondere bei Vollplatzierung, bleibt vorbehalten. Aktuelle Zeichnungsmöglichkeit und Annahme sind nicht zugesagt.Kein aktuell verifizierter Zeichnungsstatus veröffentlicht.

Fundingschwelle bis 30.06.2027

Auflösende Bedingung: Werden bis einschließlich 30.06.2027 nicht mindestens 250.000 EUR Anleihekapital auf dem Konto der Emittentin eingeworben, endet der Erwerb. Die Emittentin zahlt das eingezahlte Anleihekapital ohne Abzug unverzüglich zurück (AB Ziff. 9). Das ist keine Einlagensicherung und schützt nicht nach Erreichen der Schwelle.

Diese Website trifft keine Aussage darüber, ob die Fundingschwelle bereits erreicht ist.

Quelle: AB Ziff. 9; WIB Abschn. 2

Register, Wallet und Exit

LC-Invest wird als elektronisches Wertpapier durch Einzeleintragung in einem Kryptowertpapierregister geführt. Die Token werden einer angegebenen Wallet-Adresse zugeteilt. Nach Ausgabe sind Token über den persönlichen Private Key zugänglich. Gelangt dieser Dritten zu, können sie die Wallet missbrauchen; Verlust oder Vergessen des Private Key kann zum unwiederbringlichen Verlust der Token und damit der Schuldverschreibung führen. Blockchain, Register und Wallet können technische Schwierigkeiten oder Angriffe erfahren. Laut WIB ist weder eine Einbeziehung in einen organisierten Markt noch in den Freiverkehr geplant; es gibt keinen garantierten Käufer und keinen garantierten Preis.

Wallet-Option nach Verbraucherinformationen: Für die Zeichnung ist eine mit der Polygon-Blockchain kompatible Wallet erforderlich. Verfügen Sie nicht über eine Polygon-kompatible Wallet, stellt die Emittentin laut Verbraucherinformationen Ziff. 1.2.7 kostenfrei eine kompatible Wallet zur Verfügung. Ob und wie Sie diese dokumentierte Option im geschützten Prozess nutzen können, ergibt sich aus den produktgebundenen Unterlagen. Aussagen zu Verwahrung, Schlüsselkontrolle, Wiederherstellung oder Support werden erst veröffentlicht, wenn ihre konkrete operative Ausgestaltung versionsgebunden verifiziert ist; diese Karte macht hierzu keine Zusage. Ihren Private Key geben Sie niemals an Dritte weiter.

Cashlink Technologies GmbH ist die im WIB benannte registerführende Stelle.

Quelle: WIB Abschn. 2–4, 8; AB Ziff. 1.2; VI Ziff. 1.2.7

Nächster Schritt: Vorbereitung und Selbstprüfung

Vor einer Registrierung öffnen Sie die Unterlagen und bestätigen acht Kernfakten. Das ist keine Anlageberatung und keine Angemessenheitsprüfung.

Eine Registrierung wird erst angeboten, wenn ein aktuell verifizierter Zeichnungsstatus vorliegt. Die Vorbereitung und alle Unterlagen stehen jederzeit offen.

Kein Schritt auf dieser Website begründet eine Reservierung, Annahme oder Zuteilung.