Was erwerbe ich?
Sie erwerben eine Forderung gegen die Emittentin, kein Eigentum an Immobilien, Beteiligungen oder anderen Vermögenswerten. Emittentin und alleinige Schuldnerin der Zahlungsansprüche ist die Linden Concept Invest GmbH. Nachrangige, unbesicherte Inhaberschuldverschreibung als elektronisches Kryptowertpapier.
Quelle: WIB Abschn. 1–3; AB Präambel, Ziff. 1 · Grenze: Keine Aussage über Projekte oder Bestände. · LC-FAQ-01
Wer bekommt mein Geld und wann kommt der Vertrag zustande?
Nach Aufforderung den Erwerbspreis – Nennbetrag zuzüglich der laut WIB grundsätzlich anfallenden Stückzinsen, berechnet von der Emittentin und ausgewiesen im personalisierten Zeichnungsschein – ausschließlich auf das im Zeichnungsschein genannte Konto der Emittentin zahlen. Der Kaufvertrag kommt mit Annahme der Zeichnung durch die Emittentin nach vollständigem Zahlungseingang zustande. Vor Annahme besteht kein dargestellter Vertragsschluss. Annahme/Zuteilung sind nicht garantiert. Keine Zahlung an Website-Betreiberin, Vermittler oder Registerstelle wird behauptet; Kontoangaben werden nie auf einer öffentlichen Seite wiedergegeben.
Quelle: WIB Abschn. 8; Prozess Schritte 6–7 · Grenze: Annahme und Zuteilung sind nicht garantiert. · LC-FAQ-02
Was passiert, wenn die Fundingschwelle nicht erreicht wird?
Auflösende Bedingung: Werden bis einschließlich 30.06.2027 nicht mindestens 250.000 EUR Anleihekapital auf dem Konto der Emittentin eingeworben, endet der Erwerb. Die Emittentin zahlt das eingezahlte Anleihekapital ohne Abzug unverzüglich zurück (AB Ziff. 9). Das ist keine Einlagensicherung und schützt nicht nach Erreichen der Schwelle.
Quelle: AB Ziff. 9; WIB Abschn. 2 · Grenze: Keine Einlagensicherung. · LC-FAQ-03
Wie viel fließt laut WIB bei Vollplatzierung in Kosten und Mittelverwendung?
Laut WIB bei Vollplatzierung: Bruttoemissionsvolumen 8,0 Mio. EUR; dokumentierte Emissionskosten 1,44 Mio. EUR, davon erfolgsabhängige Provision bis 0,8 Mio. EUR bzw. 10 % des eingeworbenen Kapitals an die Linden Concept GmbH und weitere dokumentierte Kosten von 0,64 Mio. EUR; geplanter Nettoemissionserlös 6,56 Mio. EUR für einen gemischten Blind Pool aus Immobilienprojekten, Immobilienprojektgesellschaften und Startup-Beteiligungen. Die Beträge sind WIB-Angaben bei Vollplatzierung. Die vorgelegte Dokumentenakte weist keine Teilplatzierungsrechnung aus; die Website leitet keine eigene Kostenquote für Teilplatzierungen ab. Das WIB beziffert die 640.000 EUR als Gesamtkosten und nennt Kostenkategorien, weist in der vorgelegten Akte aber keine einzelnen Empfänger, Zahlungszeitpunkte, Vertragskonditionen oder Kostenverteilung bei Teilplatzierung aus. Die Website leitet hierzu keine weiteren Aussagen ab. Die Unterlagen begründen keine individuelle Zuordnung des Zeichnungsbetrags zu einem Projekt oder einzelnen Cashflow und keinen Anspruch auf eine solche Zuordnung.
Quelle: WIB Abschn. 4, 7, 9 · Grenze: WIB-Angaben bei Vollplatzierung; keine Teilplatzierungsrechnung. · LC-FAQ-04
Warum sind 10,00 % p.a. keine Rendite-/Bonitätsprognose?
10,00 % p.a. sind ein vertraglicher Zins auf den ausstehenden Nennbetrag nach AB Ziff. 3.1, keine Rendite- oder Bonitätsprognose. Zins, Bonuszins und Rückzahlung sind nachrangig; Zahlungen können wegen der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auch vor Insolvenz ausgeschlossen und dauerhaft nicht durchsetzbar sein. Die Anleihe ist unbesichert, hat keinen Garantiegeber; Teil- oder Totalverlust ist möglich. Der 10,00-%-Zins ist ein vertraglicher Anspruch gegen die Emittentin, keine Beteiligung an einem einzelnen Projekt. Laut WIB hängt ihre wirtschaftliche Fähigkeit zu Zins, Bonuszins und Rückzahlung unter anderem von zukünftigen Ergebnissen geplanter Immobilieninvestitionen/-beteiligungen und Startup-Beteiligungen ab. Konkrete Investitionen standen zum WIB-Datum nicht fest; es gibt keine automatische Ertragsweiterleitung. Zins, Bonuszins und Rückzahlung sind nachrangig und können nach AB Ziff. 2 ausgeschlossen oder dauerhaft nicht durchsetzbar sein. Dies ist keine Aussage über aktuelle Erträge, Projekte oder Zahlungsfähigkeit.
Quelle: AB Ziff. 2, 3.1; WIB Abschn. 2, 4 · Grenze: Keine Rendite- oder Bonitätsprognose. · LC-FAQ-05
Wann kann die Emittentin verlängern oder kündigen?
Reguläre Laufzeit bis 31.12.2031. Die Emittentin kann die Laufzeit einmal durch Bekanntmachung mindestens drei Monate vor Laufzeitende bis 31.12.2033 verlängern. Sie kann außerdem jederzeit ganz oder teilweise mit 14 Tagen zum Monatsende kündigen und zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen und Bonuszins zurückzahlen; jeweils vorbehaltlich AB Ziff. 2. Anleger können nicht ordentlich kündigen. Hinweis zur Dokumentenlage: WIB (Abschn. 2) und Anleihebedingungen (Ziff. 4.1) nennen als Ende einer einmaligen Verlängerung den 31.12.2033. Die Verbraucherinformationen nennen in Ziff. 1.2.3 an dieser Stelle den 31.12.2031. Bitte lesen Sie alle drei Unterlagen; Fragen beantworten wir unter invest@lindenconcept.com.
Quelle: WIB Abschn. 2; AB Ziff. 2, 4.1, 8; VI Ziff. 1.2.3 · Grenze: Dokumentenlage zur Verlängerung offen ausgewiesen. · LC-FAQ-06
Kann ich aussteigen oder verkaufen?
Laut WIB ist weder eine Einbeziehung in einen organisierten Markt noch in den Freiverkehr geplant; es gibt keinen garantierten Käufer und keinen garantierten Preis. Eine Übertragung setzt die Einigung mit einem Erwerber, die Eintragung von dessen öffentlicher Netzwerk-Adresse im Kryptowertpapierregister und eine mit dem Private Key signierte Blockchain-Transaktion voraus. Für Leistungen aus den Schuldverschreibungen ist die Emittentin nach AB Ziff. 1.4 nur verpflichtet, wenn der Anleihegläubiger gegenüber der registerführenden Stelle eine Weisung zur Umtragung auf die Emittentin bei Zahlungsnachweis erteilt. Die verbindlichen Einzelheiten bestimmt AB Ziff. 1.4; der operative Ablauf wird nur im geschützten, versionsgebundenen Prozess erläutert, soweit er dort verifiziert ist. Diese Website sagt keine automatische Zins- oder Rückzahlungsabwicklung zu.
Quelle: WIB Abschn. 2, 4; AB Ziff. 1.4 · Grenze: Kein garantierter Käufer oder Preis. · LC-FAQ-07
Was bedeutet Wallet/Private Key?
Für die Zeichnung ist eine mit der Polygon-Blockchain kompatible Wallet erforderlich. Verfügen Sie nicht über eine Polygon-kompatible Wallet, stellt die Emittentin laut Verbraucherinformationen Ziff. 1.2.7 kostenfrei eine kompatible Wallet zur Verfügung. Ob und wie Sie diese dokumentierte Option im geschützten Prozess nutzen können, ergibt sich aus den produktgebundenen Unterlagen. Aussagen zu Verwahrung, Schlüsselkontrolle, Wiederherstellung oder Support werden erst veröffentlicht, wenn ihre konkrete operative Ausgestaltung versionsgebunden verifiziert ist; diese Karte macht hierzu keine Zusage. Ihren Private Key geben Sie niemals an Dritte weiter. LC-Invest wird als elektronisches Wertpapier durch Einzeleintragung in einem Kryptowertpapierregister geführt. Die Token werden einer angegebenen Wallet-Adresse zugeteilt. Nach Ausgabe sind Token über den persönlichen Private Key zugänglich. Gelangt dieser Dritten zu, können sie die Wallet missbrauchen; Verlust oder Vergessen des Private Key kann zum unwiederbringlichen Verlust der Token und damit der Schuldverschreibung führen. Blockchain, Register und Wallet können technische Schwierigkeiten oder Angriffe erfahren. Laut WIB ist weder eine Einbeziehung in einen organisierten Markt noch in den Freiverkehr geplant; es gibt keinen garantierten Käufer und keinen garantierten Preis.
Quelle: WIB Abschn. 2–4, 8; VI Ziff. 1.2.7 · Grenze: Keine Verwahrungs-, Recovery- oder Supportzusage. · LC-FAQ-08
Wer macht was und wer garantiert nichts?
Linden Concept Invest GmbH: Emittentin, alleinige Schuldnerin der Zahlungsansprüche; Annahme der Zeichnung nach Zahlungseingang; Zahlungsempfänger nur auf dem personalisierten Zeichnungsschein genannten Konto (Keine Garantie über die eigene Leistungsfähigkeit; kein Eigentumserwerb an Projekten für Anleger). Linden Concept Holding GmbH: Betreiberin der Website; laut WIB Alleingesellschafterin der Emittentin und der Linden Concept GmbH (Kein Garantiegeber, kein Zahlungsempfänger und keine durch das Konzept behauptete Verwahrstelle). Linden Concept GmbH: Laut WIB Abschn. 4 und 7 Empfängerin der erfolgsabhängigen Provision von 10 % des eingeworbenen Kapitals (bei Vollplatzierung 800.000 EUR) (Keine durch dieses Konzept behauptete Zahlungs-, Assetprüf-, Garantie- oder Verwahrfunktion). Effecta GmbH, Florstadt: Laut WIB erfolgt die Vermittlung durch einen gebundenen Vermittler im Namen, auf Rechnung und unter der Haftung der Effecta GmbH (Keine behauptete Prüfung von Mittelverwendung, Zahlungsfähigkeit, Assets oder Wallets). Cashlink Technologies GmbH: Im WIB benannte registerführende Stelle (Keine behauptete Assetprüfung, Zahlungsabsicherung, Wallet-Verwahrung oder Schlüsselwiederherstellung). Es gibt keinen Garantiegeber.
Quelle: WIB Abschn. 2–4, 7–8 · Grenze: Keine Prüf-, Garantie- oder Verwahrfunktion behauptet. · LC-FAQ-09
Wer entscheidet über Mittelverwendung und wer kontrolliert?
Die Emittentin plant die Mittelverwendung; Anleger haben keine Teilnahme-, Mitwirkungs- oder Stimmrechte und keine Mitsprache über die Mittelverwendung. Konkrete Projekte, Beteiligungen, Allokationsquoten und ein Investitionszeitplan standen zum WIB-Datum nicht fest. Die vorgelegte Dokumentenakte benennt keinen unabhängigen Assetprüfer, keine feste Allokationsquote und keinen Assetberichtsrhythmus. Diese Aussage beschreibt die Grenze der vorgelegten Akte; sie behauptet nicht, dass außerhalb der Akte keine weiteren Mechanismen bestehen. Die Linden Concept Holding GmbH ist laut WIB Alleingesellschafterin der Emittentin und der Linden Concept GmbH. Die Linden Concept GmbH erhält laut WIB die erfolgsabhängige Provision. Das WIB beschreibt rechtliche, wirtschaftliche und/oder personelle Verflechtungen und das Risiko, dass Entscheidungen nicht ausschließlich im Interesse der Emittentin und/oder Anleger liegen. Nur nachweisbar dokumentierte Schutz- oder Freigabemechanismen dürfen ergänzt werden.
Quelle: WIB Abschn. 3–4, 9 · Grenze: Grenze der vorgelegten Dokumentenakte. · LC-FAQ-10
Welche Finanzinformationen liegen laut Dokumentenakte vor?
Finanzinformationen – was die vorgelegte Akte aussagt: Zum Datum des WIB (laut Dokumentkopf 06.02.2023) hatte die Emittentin laut WIB noch keinen Jahresabschluss erstellt; der Jahresabschluss zum 31.12.2026 wird laut WIB künftig bei der Emittentin und im Bundesanzeiger erhältlich sein. Daraus wird keine Aussage über ihre heutige Bonität, Zahlungsfähigkeit, Stabilität oder einen Track Record abgeleitet. Aktuelle, datierte und öffentlich bereitgestellte Abschlüsse werden nur dann verlinkt, wenn sie im Release Package verifiziert sind. Marktberichte sind Marktinformationen, keine Emittentenprüfung und kein Nachweis der Zahlungsfähigkeit.
Quelle: WIB Abschn. 5 · Grenze: Keine Bonitätsaussage. · LC-FAQ-11
Ist LC-Invest eine Immobilien-, Gold-, Zins- oder KI-/Tradinganleihe?
Nein. LC-Invest ist kein Produkt je Marktspalte: ein gemischter Blind Pool mit geplanten Immobilienprojekten/-gesellschaften und Startup-Beteiligungen; konkrete Investitionen stehen nicht fest. Für Gold, eine Zinsstrategie und KI & Trading gibt es derzeit keine Linden-Anleihe. Immobilienprojekte/-gesellschaften sind ein möglicher Teil der geplanten Mittelverwendung neben Startup-Beteiligungen. Keine feste Quote, keine konkreten Projekte zum WIB-Datum, kein Eigentum oder Grundpfandrecht für Anleger.
Quelle: WIB Abschn. 3–4, 9 · Grenze: Marktbereiche sind Wissen & Marktanalyse, kein Produkt. · LC-FAQ-12
Was passiert bei Insolvenz oder Liquidation der Linden Concept Invest GmbH?
Ihre Ansprüche auf Zinsen, Bonuszins und Rückzahlung sind nachrangig: Im Insolvenzverfahren oder bei Liquidation der Emittentin treten sie hinter die Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger und hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO genannten Forderungen zurück (AB Ziff. 2.2). Sie werden nur bedient, wenn danach noch Vermögen übrig ist. Es besteht das Risiko, dass Sie keine Zahlung erhalten. Schon vor einer Insolvenz sind Zahlungen ausgeschlossen, solange und soweit sie zu Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würden oder eine solche besteht (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, AB Ziff. 2.3). Es gibt keine Sicherheiten, keinen Garantiegeber und keine Einlagensicherung. Teil- oder Totalverlust ist möglich.
Quelle: AB Ziff. 2.2–2.4; WIB Abschn. 4 · Grenze: Teil- oder Totalverlust möglich. · LC-FAQ-13
Ist LC-Invest Festgeld oder eine Bankeinlage?
Nein. LC-Invest ist eine nachrangige, unbesicherte Schuldverschreibung – keine Bankeinlage und kein Festgeld. Es gibt keine Einlagensicherung und keinen Garantiegeber. Einen neutralen Vergleich finden Sie unter „Anleihe vs. Festgeld“ im Wissensbereich.
Quelle: WIB Abschn. 1–2, 4; AB Ziff. 2.1 · Grenze: Keine Einlagensicherung. · LC-FAQ-14
Wie viel zahle ich tatsächlich?
Sie zeichnen in Schritten von 500 EUR Nennbetrag. Zusätzlich fallen laut WIB grundsätzlich Stückzinsen an, die die Emittentin berechnet. Den verbindlichen Gesamtbetrag sehen Sie erst im personalisierten Zeichnungsschein – vor jeder Zahlung. Registrierung und Zeichnungsschein bedeuten keine Reservierung, Annahme oder Zuteilung; der Vertrag kommt erst mit Annahme durch die Emittentin nach vollständigem Zahlungseingang zustande.
Quelle: WIB Abschn. 2, 7, 8; AB Ziff. 3.1, 3.5 · Grenze: Gesamtbetrag nur im personalisierten Zeichnungsschein. · LC-FAQ-15
Kann ich außerordentlich kündigen?
Anleger können nur aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, etwa bei allgemeiner Zahlungseinstellung, Insolvenzeröffnung, Liquidation oder einer nicht behobenen wesentlichen Pflichtverletzung (AB Ziff. 7.1). Eine bloße Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin ist kein wichtiger Grund. Wird der Grund vor der Kündigung geheilt, erlischt das Recht (AB Ziff. 7.3). Kündigt die Emittentin Sanierungsmaßnahmen über eine Gläubigerabstimmung an, ist die außerordentliche Kündigung bis zu 120 Tage ausgeschlossen. Auch eine Kündigung ändert nichts an Nachrang und Durchsetzungssperre (AB Ziff. 2).
Quelle: AB Ziff. 2, 7.1–7.3 · Grenze: Kein freier Ausstieg. · LC-FAQ-16
Bis wann muss ich Zahlungsansprüche geltend machen?
Ansprüche auf Kapital und Zinsen müssen innerhalb eines Jahres nach Fälligkeit ausdrücklich unter Glaubhaftmachung der Berechtigung verlangt werden; sonst erlöschen sie. Nach rechtzeitiger Geltendmachung verjährt der Anspruch zwei Jahre nach Ende der Vorlegungsfrist.
Quelle: AB Ziff. 12.3 · Grenze: Maßgeblich ist der Wortlaut der Anleihebedingungen. · LC-FAQ-17
Wo werden wichtige Mitteilungen veröffentlicht und können sich die Bedingungen ändern?
Rechtlich maßgebliche Bekanntmachungen erfolgen im Bundesanzeiger; zusätzlich sind Mitteilungen in Textform direkt an Anleger möglich. Die Anleihebedingungen können nach dem Schuldverschreibungsgesetz durch Mehrheitsbeschluss der Anleger (Abstimmung ohne Versammlung) geändert werden. Diese Website ersetzt keine Bekanntmachung.
Quelle: AB Ziff. 10.1–10.2, 11.1–11.2 · Grenze: Diese Website ersetzt keine Bekanntmachung. · LC-FAQ-18
Bleibt LC-Invest immer ein Token?
Die Emittentin darf die elektronische Begebung jederzeit ohne Zustimmung der Anleger durch ein inhaltsgleiches, mittels Urkunde begebenes Wertpapier ersetzen und die registerführende Stelle wechseln. Die Beschreibung von Register, Token und Wallet gilt für die Dauer der elektronischen Begebung.
Quelle: AB Ziff. 1.2; WIB Abschn. 2–3 · Grenze: Formwechselrecht der Emittentin. · LC-FAQ-19
Was passiert mit meinem Geld bis zur Fundingschwelle?
Auflösende Bedingung: Werden bis einschließlich 30.06.2027 nicht mindestens 250.000 EUR Anleihekapital auf dem Konto der Emittentin eingeworben, endet der Erwerb. Die Emittentin zahlt das eingezahlte Anleihekapital ohne Abzug unverzüglich zurück (AB Ziff. 9). Das ist keine Einlagensicherung und schützt nicht nach Erreichen der Schwelle. WIB und Anleihebedingungen regeln den tatsächlichen Eingang auf dem Konto der Emittentin und die Rückzahlung des eingezahlten Anleihekapitals ohne Abzug. Da der Erwerbspreis bei Erwerb nach Laufzeitbeginn laut WIB grundsätzlich zusätzlich Stückzinsen enthalten kann, treffen die vorgelegten Fundingschwellenregelungen keine gesonderte Aussage zur Behandlung dieser Stückzinsen. Die Unterlagen enthalten außerdem keine Aussage über ein separates Treuhandkonto, eine Verzinsung, eine externe Kontrolle oder eine Zuordnung bereits gezahlten Kapitals bis zum Stichtag. Dies beschreibt die Grenze der Unterlagen, keine Aussage über externe Tatsachen.
Quelle: AB Ziff. 9; WIB Abschn. 2 · Grenze: Grenze der Unterlagen, keine Aussage über externe Tatsachen. · LC-FAQ-20
Wann werden Zinsen gezahlt?
Die Fälligkeit regeln WIB und AB Ziff. 3.4; diese Website nennt keine Zahlungstermine. Zins, Bonuszins und Rückzahlung stehen unter Nachrang und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre (AB Ziff. 2).
Quelle: WIB Abschn. 2; AB Ziff. 2, 3.4 · Grenze: Kein Zahlungsplan, keine Zahlungstermine. · LC-FAQ-21
Kann ich meine Zeichnung widerrufen?
Nach den Verbraucherinformationen können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die dort unter Abschnitt 2 genannten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger erhalten haben. Einzelheiten, Widerrufsempfänger und Folgen stehen in der Widerrufsbelehrung in den Verbraucherinformationen (Seite 5). Der Widerruf ist weder eine ordentliche Kündigung noch ein Verkauf. Nach Ablauf bzw. außerhalb dieses Widerrufsrechts gelten die folgenden Kündigungs- und Übertragungsregeln.
Quelle: Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrung (Seite 5) · Grenze: Fristbeginn und Empfänger ausschließlich nach der Widerrufsbelehrung. · LC-FAQ-22
Was regelt die Umtragungsweisung nach AB Ziff. 1.4?
Die Emittentin ist zu Leistungen aus den Schuldverschreibungen nur verpflichtet, wenn der Anleihegläubiger gegenüber der registerführenden Stelle eine Weisung zur Umtragung auf die Emittentin bei Zahlungsnachweis erteilt. Die verbindlichen Einzelheiten bestimmt AB Ziff. 1.4; der operative Ablauf wird nur im geschützten, versionsgebundenen Prozess erläutert. Diese Website sagt keine automatische Zins- oder Rückzahlungsabwicklung zu.
Quelle: AB Ziff. 1.4 · Grenze: Keine Automatisierungszusage. · LC-FAQ-23
Wovon kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Emittentin abhängen?
Der 10,00-%-Zins ist ein vertraglicher Anspruch gegen die Emittentin, keine Beteiligung an einem einzelnen Projekt. Laut WIB hängt ihre wirtschaftliche Fähigkeit zu Zins, Bonuszins und Rückzahlung unter anderem von zukünftigen Ergebnissen geplanter Immobilieninvestitionen/-beteiligungen und Startup-Beteiligungen ab. Konkrete Investitionen standen zum WIB-Datum nicht fest; es gibt keine automatische Ertragsweiterleitung. Zins, Bonuszins und Rückzahlung sind nachrangig und können nach AB Ziff. 2 ausgeschlossen oder dauerhaft nicht durchsetzbar sein. Dies ist keine Aussage über aktuelle Erträge, Projekte oder Zahlungsfähigkeit.
Quelle: WIB Abschn. 4 · Grenze: Keine Prognose. · LC-FAQ-24
Sagt die Website etwas zu aktuellen Projekten, Beständen oder Allokationen?
Die vorgelegte Dokumentenakte beschreibt die geplante Mittelverwendung und sagt, dass konkrete Investitionen zum WIB-Datum nicht feststanden. Diese Website macht ohne ein verifiziertes, datiertes Release keine Aussage zu aktuellen Projekten, Beständen, Allokationsquoten oder bereits eingesetzten Mitteln.
Quelle: WIB Abschn. 3–4, 9 · Grenze: Keine Asset-, Allokations- oder Bestandsaussage. · LC-FAQ-25
Unterliegt die Linden Concept Invest GmbH einer gesonderten staatlichen Aufsichtsbehörde?
Laut Verbraucherinformationen unterliegt die Linden Concept Invest GmbH keiner gesonderten staatlichen Aufsichtsbehörde.
Quelle: Verbraucherinformationen · Grenze: Nicht auf andere Gesellschaften, Vermittler, Registerstellen oder Zuständigkeiten erweitert. · LC-FAQ-26