Zum Inhalt springen

Investmentprozess

Der dokumentierte Zeichnungsprozess

Von der Prüfung der Unterlagen bis zur Eintragung im Kryptowertpapierregister sind es neun Schritte. Jeder Schritt nennt, was er bewirkt – und was er nicht bewirkt. Diese Seite beschreibt den dokumentierten Ablauf; ob eine Zeichnung aktuell möglich ist, zeigt allein der Angebotsstatus darunter. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme durch die Emittentin nach vollständigem Zahlungseingang zustande.

Angebotsstatus: Öffentliches Angebot voraussichtlich bis 31.12.2026; eine Verkürzung, insbesondere bei Vollplatzierung, bleibt vorbehalten. Aktuelle Zeichnungsmöglichkeit und Annahme sind nicht zugesagt.Kein aktuell verifizierter Zeichnungsstatus veröffentlicht.

Ablauf

Die neun Schritte

  1. Schritt 1: LC-Invest prüfen

    Status, Konditionen, Risiken, Kosten, Fundingschwelle, Exit/Technik und Dokumente ohne Registrierung ansehen.

    Noch keine Registrierung, Zeichnung, Reservierung oder Zuteilung.

  2. Schritt 2: Vorbereitung und Selbstprüfung

    WIB, AB und Verbraucherinformationen öffnen; kurze Kernfakten einschließlich Wallet-Option, Widerruf, Exit und Registerweisung bestätigen.

    Keine Anlageberatung oder Angemessenheitsprüfung; keine persönliche Empfehlung.

  3. Schritt 3: Registrierung im Online-Portal

    Laut WIB Abschn. 8 registrieren Sie sich im Online-Portal mit Ihren persönlichen Daten einschließlich Kontoverbindung und geben Ihre Blockchain-Wallet-Adresse an, an die die LC-Token übertragen werden sollen. Das Portal führt Sie dabei in Teilschritten: 3a Zugang (Name, E-Mail mit Einmalcode, Mobilnummer, Passwort) und 3b Anlegerprofil (Kontoverbindung, Wallet-Adresse bzw. dokumentierte Wallet-Option).

    Registrierung allein ist kein Kaufvertrag, keine Reservierung und keine Annahme. Ein Zeichnungsschein wird erst erstellt, wenn die Registrierung einschließlich Kontoverbindung und Wallet-Angabe vollständig ist.

  4. Schritt 4: Kundenbereich und Identifizierung (KYC)

    Für den weiteren Zeichnungsprozess werden die erforderlichen Identitätsangaben und Nachweise im geschützten Bereich vervollständigt. Keine Zahlung, Reservierung oder Annahme.

    Der Kundenbereich ersetzt nicht Registereintragung oder Private-Key-Verantwortung.

  5. Schritt 5: Unterlagen, Angebot und Zeichnung

    Produktgebundene Unterlagen, personalisierten Zeichnungsschein und Signatur-/Zeichnungsschritte erhalten bzw. vornehmen. Vor dem maßgeblichen Vertragsabschluss werden die aktuelle Verbraucherinformation samt Widerrufsbelehrung auf dauerhaftem Datenträger bereitgestellt und nachweisbar versionsgebunden zugeordnet.

    Ein personalisierter Zeichnungsschein ist nicht vorab öffentlich; Betrag und Unterlagen müssen status- und versionsgeprüft sein.

  6. Schritt 6: Zahlungsaufforderung und Zahlung

    Nach Aufforderung den Erwerbspreis – Nennbetrag zuzüglich der laut WIB grundsätzlich anfallenden Stückzinsen, berechnet von der Emittentin und ausgewiesen im personalisierten Zeichnungsschein – ausschließlich auf das im Zeichnungsschein genannte Konto der Emittentin zahlen.

    Keine Zahlung an Website-Betreiberin, Vermittler oder Registerstelle wird behauptet; Kontoangaben werden nie auf einer öffentlichen Seite wiedergegeben.

  7. Schritt 7: Annahme

    Der Kaufvertrag kommt mit Annahme der Zeichnung durch die Emittentin nach vollständigem Zahlungseingang zustande.

    Vor Annahme besteht kein dargestellter Vertragsschluss. Annahme/Zuteilung sind nicht garantiert.

  8. Schritt 8: Registereintragung und Token-Lieferung

    Nach dem im WIB beschriebenen Ablauf folgt Eintragung in das Kryptowertpapierregister; die gezeichnete Anzahl LC-Token wird an die im Zeichnungsschein genannte Wallet geliefert. Eine fehlende Polygon-kompatible Wallet wird nach dem in den Verbraucherinformationen (Ziff. 1.2.7) dokumentierten Weg behandelt.

    Keine Aussage zu Verwahrung, Wiederherstellung, Sicherheitsfunktion, Marktliquidität oder nicht verifiziertem Support.

  9. Schritt 9: Dokumentation, Rechte und Kundenbereich

    Zugängliche Dokumentation und im zulässigen Umfang Registereinsicht im geschützten Weg. Bei Leistungen aus den Schuldverschreibungen ist die Voraussetzung aus AB Ziff. 1.4 sichtbar: Die Emittentin ist nur verpflichtet, wenn der Anleihegläubiger gegenüber der registerführenden Stelle eine Weisung zur Umtragung auf die Emittentin bei Zahlungsnachweis erteilt.

    Der verbindliche operative Ablauf richtet sich allein nach AB Ziff. 1.4 und dem geschützten, versionsgebundenen Prozess; keine automatische Zins- oder Rückzahlungsabwicklung wird zugesagt.

Quelle: WIB Abschn. 8; Verbraucherinformationen Ziff. 1.2.7

Vorbereitung

Was Sie vorbereiten sollten

Unterlagen

Lesen Sie WIB, Anleihebedingungen und Verbraucherinformationen vollständig. Sie sind kostenlos und ohne Registrierung abrufbar.

Zu den Unterlagen

Persönliche Angaben

Für Registrierung und Identifizierung benötigen Sie: Name, E-Mail-Adresse und Mobilnummer, ein gültiges Ausweisdokument, Ihre Anschrift, eine Kontoverbindung (IBAN) für Zahlungen in Euro – die vertragliche Leistungsvoraussetzung nach AB Ziff. 1.4 gilt weiterhin (siehe Abschnitt „Widerruf“) – sowie eine Polygon-kompatible Wallet-Adresse oder die Entscheidung für die in den Verbraucherinformationen beschriebene Wallet-Option.

Quelle: WIB Abschn. 8; Verbraucherinformationen Ziff. 1.2.7

Register, Wallet und Exit

LC-Invest wird als elektronisches Wertpapier durch Einzeleintragung in einem Kryptowertpapierregister geführt. Die Token werden einer angegebenen Wallet-Adresse zugeteilt. Nach Ausgabe sind Token über den persönlichen Private Key zugänglich. Gelangt dieser Dritten zu, können sie die Wallet missbrauchen; Verlust oder Vergessen des Private Key kann zum unwiederbringlichen Verlust der Token und damit der Schuldverschreibung führen. Blockchain, Register und Wallet können technische Schwierigkeiten oder Angriffe erfahren. Laut WIB ist weder eine Einbeziehung in einen organisierten Markt noch in den Freiverkehr geplant; es gibt keinen garantierten Käufer und keinen garantierten Preis.

Wallet-Option nach Verbraucherinformationen: Für die Zeichnung ist eine mit der Polygon-Blockchain kompatible Wallet erforderlich. Verfügen Sie nicht über eine Polygon-kompatible Wallet, stellt die Emittentin laut Verbraucherinformationen Ziff. 1.2.7 kostenfrei eine kompatible Wallet zur Verfügung. Ob und wie Sie diese dokumentierte Option im geschützten Prozess nutzen können, ergibt sich aus den produktgebundenen Unterlagen. Aussagen zu Verwahrung, Schlüsselkontrolle, Wiederherstellung oder Support werden erst veröffentlicht, wenn ihre konkrete operative Ausgestaltung versionsgebunden verifiziert ist; diese Karte macht hierzu keine Zusage. Ihren Private Key geben Sie niemals an Dritte weiter.

Cashlink Technologies GmbH ist die im WIB benannte registerführende Stelle.

Quelle: WIB Abschn. 2–4, 8; AB Ziff. 1.2; VI Ziff. 1.2.7

Betrag, Stückzinsen und nächster Schritt

Sie zeichnen in Schritten von 500 EUR Nennbetrag. Zusätzlich fallen laut WIB grundsätzlich Stückzinsen an, die die Emittentin berechnet. Den verbindlichen Gesamtbetrag sehen Sie erst im personalisierten Zeichnungsschein – vor jeder Zahlung. Registrierung und Zeichnungsschein bedeuten keine Reservierung, Annahme oder Zuteilung; der Vertrag kommt erst mit Annahme durch die Emittentin nach vollständigem Zahlungseingang zustande.

Quelle: WIB Abschn. 2, 7, 8; AB Ziff. 3.1, 3.5

Fundingschwelle bis 30.06.2027

Auflösende Bedingung: Werden bis einschließlich 30.06.2027 nicht mindestens 250.000 EUR Anleihekapital auf dem Konto der Emittentin eingeworben, endet der Erwerb. Die Emittentin zahlt das eingezahlte Anleihekapital ohne Abzug unverzüglich zurück (AB Ziff. 9). Das ist keine Einlagensicherung und schützt nicht nach Erreichen der Schwelle.

Diese Website trifft keine Aussage darüber, ob die Fundingschwelle bereits erreicht ist.

Quelle: AB Ziff. 9; WIB Abschn. 2

Grenzen

Was nicht bindend ist

Was die einzelnen Schritte nicht bewirken
SchrittBewirkt nicht
Vorbereitung und SelbstprüfungKeine Anlageberatung, keine Angemessenheitsprüfung, keine Empfehlung.
Registrierung und IdentifizierungKeine Reservierung, keine Annahme, keine Zuteilung und keine Zahlungspflicht.
Personalisierter ZeichnungsscheinEin Angebot an die Emittentin; noch kein Vertrag. Der verbindliche Gesamtbetrag einschließlich Stückzinsen steht erst hier.
ZahlungZahlung nur auf das im Zeichnungsschein genannte Konto der Emittentin. Der Vertrag entsteht erst mit Annahme nach vollständigem Zahlungseingang.
Quelle: WIB Abschn. 8

Verbraucherrecht

Widerruf

Nach den Verbraucherinformationen können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die dort unter Abschnitt 2 genannten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger erhalten haben. Einzelheiten, Widerrufsempfänger und Folgen stehen in der Widerrufsbelehrung in den Verbraucherinformationen (Seite 5). Der Widerruf ist weder eine ordentliche Kündigung noch ein Verkauf. Nach Ablauf bzw. außerhalb dieses Widerrufsrechts gelten die folgenden Kündigungs- und Übertragungsregeln.

Laut WIB ist weder eine Einbeziehung in einen organisierten Markt noch in den Freiverkehr geplant; es gibt keinen garantierten Käufer und keinen garantierten Preis. Eine Übertragung setzt die Einigung mit einem Erwerber, die Eintragung von dessen öffentlicher Netzwerk-Adresse im Kryptowertpapierregister und eine mit dem Private Key signierte Blockchain-Transaktion voraus. Für Leistungen aus den Schuldverschreibungen ist die Emittentin nach AB Ziff. 1.4 nur verpflichtet, wenn der Anleihegläubiger gegenüber der registerführenden Stelle eine Weisung zur Umtragung auf die Emittentin bei Zahlungsnachweis erteilt. Die verbindlichen Einzelheiten bestimmt AB Ziff. 1.4; der operative Ablauf wird nur im geschützten, versionsgebundenen Prozess erläutert, soweit er dort verifiziert ist. Diese Website sagt keine automatische Zins- oder Rückzahlungsabwicklung zu.

Quelle: Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrung (Seite 5); AB Ziff. 1.4, 7–8

Unterlagen

Maßgebliche Unterlagen

PDF

Wertpapier-Informationsblatt (WIB) LC-Invest

Kurzinformation nach § 4 WpPG: Art, Emittentin, Risiken, Kosten, Angebot, Mittelverwendung.

Hinterlegte Fassung (Dokumentkopf 06.02.2023, Laufzeit ab 01.01.2026)

SHA-256: fcbc92c61dcae6723e5a6faa0a54f9a6816fd8a1c8b1cd2053e3199ce8e38d20

PDF

Anleihebedingungen LC-Invest

Rechtlich maßgebliche Bedingungen: Rang (Ziff. 2), Zinsen (Ziff. 3), Laufzeit (Ziff. 4), Kündigung (Ziff. 7–8), Fundingschwelle (Ziff. 9).

Hinterlegte finale Fassung

SHA-256: e0ffd9d481b37eb266eeac5decae401a2201c149246d01e4d3020581c8cf1b3a

PDF · Widerrufsbelehrung Seite 5

Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung LC-Invest

Informationen bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen, Wallet-Option (Ziff. 1.2.7), Widerrufsbelehrung.

Hinterlegte Fassung

SHA-256: 9e21de56b7c011c449639eb763060fecb8bff9c17108bb1a232e51387f13eaf0

Hinweis zur Dokumentenlage: WIB (Abschn. 2) und Anleihebedingungen (Ziff. 4.1) nennen als Ende einer einmaligen Verlängerung den 31.12.2033. Die Verbraucherinformationen nennen in Ziff. 1.2.3 an dieser Stelle den 31.12.2031. Bitte lesen Sie alle drei Unterlagen; Fragen beantworten wir unter invest@lindenconcept.com.